Von 1934 bis 1945 fällten die Richter des Volksgerichtshofs etwa 5.200 Todesurteile. Klaus Marxen erinnert an das Justizorgan der Nazis, dem sich jetzt auch eine Ausstellung in der Topographie des Terrors in Berlin widmet.
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Weil ein Mann auf seinem Blog ein Bild von Heinrich Himmler in SS-Uniform und Hakenkreuzarmband postete, wurde er von den deutschen Gerichten strafrechtlich verurteilt. Zu Recht, so der EGMR. Er stellt dabei auf die deutsche Geschichte ab.
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Mit Urteil vom 1. April 1958 entschied das BAG über eine großzügige Versorgung ehemaliger Angestellter des öffentlichen Dienstes, die durch ihre NS-Zugehörigkeit an eine Planstelle gekommen waren. Ein Fall aus unfairen Zeiten.
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Das LG, der BGH und das BVerfG haben bereits entschieden, dass der frühere SS-Mann Oskar Gröning in Haft muss. Danach lehnte die Staatsanwaltschaft ein Gnadengesuch des Mannes ab. Nun versucht er es beim Justizministerium Niedersachsen.
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Noch 2018 wird über zentrale Fragen der psychiatrischen Behandlung gestritten. So liegt etwa die Fixierung derzeit in Karlsruhe. Dabei hatten bereits 1958 Juristen und Mediziner ihr Verhältnis zu den "Nervenleiden" neu zu bestimmen.
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Nach dem Reichstagsbrand wurde der Berliner Anwalt Hans Litten inhaftiert. Am 5. Februar 1938 starb er im KZ Dachau. Das Andenken an den couragierten Hitler-Gegner wird bis heute gepflegt – wohl oft, ohne ihm ganz gerecht zu werden.
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Im Januar 1948 standen Richter vor der Frage, ob und wie sie den Begriff "gesundes Volksempfinden" auslegen sollten. Um diesen etwas toxischen Rechtsbegriff wurde erneut 40 Jahre später gestritten – und dabei um Political Correctness.
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Die Bundesanwaltschaft hat eine Studie zu ihrer Vergangenheit in Auftrag gegeben. Sie soll unter anderem klären, wie die Behörde mit den aus dem Dritten Reich resultierenden persönlichen und politischen Belastungen umgegangen ist.
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