Zum Auftakt eines Prozesses um Verbrechen im Konzentrationslager Stutthof hat sich der 92 Jahre alte Angeklagte zu seiner Vergangenheit als SS-Wachmann bekannt. Vorgeworfen wird dem Rentner, Beihilfe zum Mord an 5.230 Menschen geleistet zu haben.
Heute vor 50 Jahren traf der BGH zwei unverfängliche Entscheidungen zu Folgeschäden des Zweiten Weltkriegs. Ihnen voraus gingen zwei Gesetze und ein politischer Streit, der die junge Republik in Lager gespalten hatte.
In den letzten Kriegsjahren haben die Richter am Reichsgericht zwar meist harmlose Zivil- und Strafsachen abgearbeitet, doch ihre Urteile dokumentieren den NS-Justizwahnsinn in vollster Blüte. Martin Rath erinnert an einige Verfahren.
Die Ordnungsrufe gegen einen AfD-Politiker verletzten diesen nicht in seinen parlamentarischen Rechten, so die Richter. Er trug eine blaue Kornblume am Jackett – ein Symbol der zwischen 1933 und 1938 in Österreich verbotenen NSDAP.
Die NS-Justiz war reich an Skandalen, das ist heute Allgemeinwissen. Doch welche Rechtsprobleme gaben etwa Anlass zum Überfall auf Polen? Und warum mochten sich Jurastudenten über den Krieg freuen? Ein Blick ins Groß- wie Kleingedruckte.
Ob und wie Justizunrecht im 20. Jahrhundert zum Examensstoff gemacht werden soll, ist noch offen. Ein unscheinbarer Beschluss vom 18. August 1959 zeigt, dass es schwer werden dürfte, der Geschichte gerecht zu werden.
Ein 92-jähriger ehemaliger SS-Wachmann des KZ Stutthof muss sich ab Oktober vor dem LG Hamburg wegen Beihilfe zum 5.230-fachen Mord verantworten. Zuständig für den Fall ist die Jugendkammer.
Im Neubrandenburger Mordprozess um einen früheren SS-Sanitäter warfen die Richter dem Anwalt des Nebenklägers eine "narzisstisch dominierte Dummheit" vor. Strafbar war das nicht, entschied nun das LG.