
Der Produzent von Ballermann-Größen wie Tim Toupet und Mickey Krause hatte sich "Malle" als Wortmarke schützen lassen. Der EuGH hat sie nun abschließend für nichtig erklärt. Für Deutschland hat der Mann die Marke auslaufen lassen.
Artikel lesenDer Produzent von Ballermann-Größen wie Tim Toupet und Mickey Krause hatte sich "Malle" als Wortmarke schützen lassen. Der EuGH hat sie nun abschließend für nichtig erklärt. Für Deutschland hat der Mann die Marke auslaufen lassen.
Artikel lesenEine Pizzeria darf den Namen "Falcone" nicht ohne Zustimmung der Schwester des ermordeten Mafiajägers und Richters Giovanni Falcone benutzen – zumindest nicht im Kontext mit der Mafia, wie sie es aber zum Beispiel in den sozialen Medien tat.
Artikel lesenWer seinen Eintrag zum Geschlecht im Personenstandsregister ändern lassen will, weil er oder sie sich falsch zugeordnet fühlt, muss bislang relativ hohe Hürden überwinden. Das soll bald anders werden, wenn es nach der Ampel-Koalition geht.
Artikel lesenGleich drei Verfahren rund um die Wiesn beschäftigen Münchner Gerichte in dieser Woche: Es geht um Bier und Hendl für Polizisten, überteuerte Reservierungen und einen Oktoberfest-Nachahmer im fernen Dubai.
Artikel lesenDas Werbeplakat für eine Tribute-Show mit einer Doppelgängerin hat den BGH vor eine Abwägung der Kunstfreiheit mit dem Recht am eigenen Bild gestellt. Kann Tina Turner mit einer Frau verwechselt werden, die ein halbes Jahrhundert jünger ist?
Artikel lesenEine Werbung für ein Medizinprodukt gegen das Reizdarmsyndrom enthielt öffentliche Aussagen eines Arztes zur Behandlung dieser Krankheit – und zwar ohne dessen Zustimmung. Dass dies dennoch zulässig ist, entschied das OLG Köln.
Artikel lesenEin Mann aus Oer-Erkenschwick am Rand des Ruhrgebiets hat unter dem Namen "Manni Breuckmann" bei Facebook Einträge und Kommentare veröffentlicht. Damit ist jetzt Schluss.
Artikel lesenEine Pizzeria bei Frankfurt darf weiterhin "Ciao Mamma" heißen. Der Betreiber des ebenfalls dort ansässigen Lokals "Ciao" hatte auf Unterlassung geklagt. Das OLG Frankfurt sah keine Verwechslungsgefahr.
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