
Wenn auf Versammlungen die Sonne blendet, darf man seine Sonnenbrille aufsetzen. Das gilt auch, wenn man zusätzlich einen Mundschutz trägt. Ein Verstoß gegen das Vermummungsverbot ist lauf VG Koblenz dann nicht gegeben.
Mehr lesenWenn auf Versammlungen die Sonne blendet, darf man seine Sonnenbrille aufsetzen. Das gilt auch, wenn man zusätzlich einen Mundschutz trägt. Ein Verstoß gegen das Vermummungsverbot ist lauf VG Koblenz dann nicht gegeben.
Mehr lesenHat ein Ladenbetreiber seine Vermieterin arglistig getäuscht, weil er in seinem Geschäft die bei Rechtsextremen beliebte Modemarke "Thor Steinar" verkaufte? Das LG bejahte dies, nun geht der Streit ans OLG.
Mehr lesenIn bester Lage eröffnete 2019 in Neubrandenburg ein Geschäft mit der bei Rechtsextremen beliebten Marke "Thor Steinar". Die Vermieterin will davon nichts gewusst haben, sie klagte auf Räumung - und bekam jetzt Recht.
Mehr lesenWas man als angehender Jurist zur mündlichen Prüfung tragen sollte? Sabine Olschner hat sich unter Prüfungsämtern, zu Mode beratenden Juristinnen und Prüflingen umgehört, wie man zumindest kleidungstechnisch nicht durchfällt.
Mehr lesenIn Münster werden alte Textilien von gemeinnützigen Organisationen gesammelt. Gewerbliche Sammler durften bislang keine Altkleidercontainer aufstellen. Nach einer Entscheidung des OVG NRW könnte sich das nun ändern.
Mehr lesen