Das Verfahren gegen den Youtuber "Drachenlord", das bundesweit für Aufsehen gesorgt hat, ist beendet. Nachdem die Staatsanwaltschaft ihre zunächst eingelegte Revision zurückgenommen hat, ist die einjährige Bewährungsstrafe rechtskräftig.
Die Staatsanwaltschaft hat im Fall “Drachenlord” Revision eingelegt. Abseits der gerichtlichen Aufarbeitung beschäftigen sich Lena Leffer und Stefan Hessel mit der Frage, ob der Staat es überhaupt so weit hätte kommen lassen dürfen.
Der in Deutschland bisher einzigartige Fall des Youtubers "Drachenlord" erregt bundesweites Aufsehen. Es geht um Hass, der sich aus dem Internet in die reale Welt verlagert hat und so zu einem Novum in der Republik und für die Gerichte wurde.
Dem "Drachenlord" folgen Tausende Menschen auf Youtube - viele davon, weil sie ihn verachten. Längst ist der Streit aus dem Netz in der realen Welt eskaliert. Nun beschäftigt sich das LG Nürnberg-Fürth mit dem Fall.
Josephine Ballon ist Juristin bei der gemeinnützigen Organisation Hate Aid. Dort hilft man Betroffenen, die etwa Opfer von Online-Mobbing oder Identitätsdiebstahl wurden - juristisch betrachtet ein sehr umfangreiches Feld.
Ein in Ostdeutschland geborener Angestellter hat seinen Arbeitgeber auf Entschädigung verklagt, weil er wegen seiner Herkunft von seinen Kollegen gemobbt worden sein soll. Das AGG hilft ihm da aber nicht weiter, entschied das ArbG Berlin.
Eine Studie der International Bar Association stellte fest, dass Mobbing ein massives Problem in der juristischen Arbeitswelt ist. Coach Carmen Schön erklärt, was Betroffene tun können und warum es sich lohnt, sich zu wehren.
Zwei Zehntklässler filmten ihren Lehrer, später tauchten beleidigende Videos im Internet auf. Deswegen durften die zwei vorläufig vom Unterricht suspendiert werden, so das VG Berlin. So ein Verhalten beeinträchtige das geordnete Schulleben.