Der Sohn eines bei einem Luftangriff der USA in Somalia verstorbenen Mannes hat erfolglos gegen die Bundesrepublik geklagt. Selbst wenn der Einsatz von der Air Base Ramstein aus geführt worden sei, sei die Klage unzulässig, so das VG Köln.
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Die Bundeswehr ist zur Verteidigung gegen Angriffe von außen da. Im Inland setzt ihr das Grundgesetz enge Grenzen. Ist das nach den Anschlägen von Paris und Brüssel noch zeitgemäß? In die Debatte kommt Bewegung.
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Die Drohneneinsätze der US-Airbase Ramstein in Rheinland-Pfalz werden vorerst nicht von der Bundesregierung überwacht. Das wollte ein Anwohner vor dem BVerwG erreichen – er hat aber keine Klagebefugnis, entschieden die Richter.
Es wird einer der größten Auslandseinsätze der Bundeswehr und zugleich ihre derzeit heikelste Mission: Die Beteiligung deutscher Soldaten am Kampf gegen die Terrormiliz Islamischer Staat ist politisch wie rechtlich umstritten.
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Am Dienstag schoss das türkische Militär einen russischen Kampfbomber im Grenzgebiet zu Syrien ab. Hans-Joachim Heintze kann keine völkerrechtliche Legitimation für das Vorgehen der Türkei erkennen.
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Ob die Bundeswehroperation "Pegasus" der – wenigstens nachträglichen – Zustimmung des Bundestags bedurft hätte, wird seit ihrer Durchführung 2011 heiß diskutiert. Das BVerfG hat die Frage am Dienstag verneint – zu Recht, findet Robert Glawe.
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Die Bundesregierung kann nicht dazu verpflichtet werden, den USA die Nutzung der Militärstation Ramstein für Drohnenangriffe zu verbieten, entschied das VG Köln am Mittwoch auf die Klage zweier jemenitischer Staatsangehöriger.
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Die Hinterbliebenen der Opfer des Kundus-Angriffs haben keinen Anspruch auf Schadenersatz gegen die BRD, entschied das OLG Köln am Donnerstag. Dem damaligen deutschen Oberst Georg Klein, der den Angriff 2009 befohlen hatte, sei keine schuldhafte...
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