
Das Münchner "Elki" ist bei Familien beliebt - bei den Bewohnern im Haus weniger. Der BGH hat nun entschieden, dass das Eltern-Kind-Zentrum bleiben darf. Grund dafür sind die Wertungen im Immissionsschutzgesetz.
Artikel lesenDas Münchner "Elki" ist bei Familien beliebt - bei den Bewohnern im Haus weniger. Der BGH hat nun entschieden, dass das Eltern-Kind-Zentrum bleiben darf. Grund dafür sind die Wertungen im Immissionsschutzgesetz.
Artikel lesenDas AG Augsburg wird deutlich: "Schlichtweg nicht hinnehmbar" sei die von einem Vermieter per Inserat betriebene "offene Benachteiligung von Ausländern". Ein aus Afrika stammender Mietinteressent soll eine Entschädigung bekommen.
Artikel lesenDer Berliner Senat befasste sich am Dienstag mit dem Gesetzentwurf zur Mietenbegrenzung. Mit dem Inkrafttreten ist bis spätestens März zu rechnen. Kritiker halten das Vorhaben für verfassungswidrig.
Artikel lesenDie Grünen wollen einen Rechtsanspruch auf Wohnungstausch schaffen - und zwar auch dann, wenn der Vermieter ohne triftigen Grund etwas dagegen hat. Miet- und Verfassungsrechtler sind dem Vorschlag zugeneigt, als Vorbild dient Österreich.
Artikel lesenVermieter dürfen eine Mieterhöhung nicht anhand eines 20 Jahre alten Mietspiegel begründen. Der Mieter könne daran nicht ablesen, ob die Erhöhung berechtigt sei oder nicht, entschied der BGH in einem am Montag veröffentlichten Urteil.
Artikel lesenDer Berliner Mietendeckel ist noch gar nicht verabschiedet, doch dass er in Karlsruhe landen wird, gilt als sicher. Im Interview erklärt Staatsrechtler Ulrich Battis, was verfassungsrechtlich möglich ist und was nicht.
Artikel lesenDie Musterfeststellungsklage ist vielen vor allem im Zusammenhang mit dem Abgasskandal ein Begriff. Nun hat die erste Klage dieser Art Erfolg gehabt - im Mietrecht. Das OLG München entschied zugunsten eines Mietervereins.
Artikel lesenWenn der Vermieter das Haus auf Vordermann bringt, kann das für die Mieter teuer werden. Die Härtefallregelung schützt Menschen, die sich ihre Wohnung ohnehin kaum leisten können. Auf die Größe allein kommt es dabei nicht an, so der BGH.
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