Der VerfGH Berlin hat das Normenkontrollverfahren zum Mietendeckel ausgesetzt. Es soll erst einmal abgewartet werden, wie das BVerfG entscheidet. Das hat sich das Thema für das erste Halbjahr 2021 vorgenommen, so die Berliner Entscheidung.
Das Justiz-und das Innenministerium haben Referentenentwürfe vorgelegt, die mehr Rechtssicherheit für Mieter und Vermieter schaffen sollen. Insbesondere der qualifizierte Mietspiegel soll größere Bedeutung erlangen.
Die vor gut dreieinhalb Jahren in Niedersachsen eingeführte Mietpreisbremse gegen überteuerte Wohnungen ist laut einem Gerichtsurteil LG Hannover unwirksam. Dies ist zwar nicht bindend, könnte aber Signalwirkung entfalten.
Kaum ein Projekt ist juristisch und politisch so umstritten wie der Berliner Mietendeckel. Das LG Berlin hält die Regelungen nun für verfassungsgemäß, wie es im Rahmen eines Rechtsstreits um den Mietzins befand.
Über dem Mietendeckel in der Hauptstadt schwebt nicht nur ein Damoklesschwert: Ob er rechtens ist, müssen gleich zwei Verfassungsgerichte klären. Der Senat setzt nun alles auf eine Karte.
An diesem Donnerstag wird der Bayerische Verfassungsgerichtshof über ein Volksbegehren zum Mietenstopp entscheiden. Es dürfte die erste gerichtliche Entscheidung zur Frage sein, ob Bundesländer solche Regelungen beschließen dürfen.
Der Berliner Verfassungsgerichtshof muss sich mit dem Mietendeckel-Gesetz beschäftigen. FDP- und CDU-Fraktion haben Klage dagegen eingereicht. Es ist nicht die erste.
Der Berliner Mietendeckel beschäftigt die Gerichte weiter: nach dem BVerfG nun auch das Landesverfassungsgericht in Berlin. Die Landtagsfraktionen von CDU und FDP streben eine Normenkontrolle an.