Die 2015 eingeführte Mietpreisbremse ist verfassungskonform. Sie sei geeignet, um der Verdrängung einkommensschwacher Mieter aus Ballungsräumen entgegenzuwirken, so das BVerfG. Vermieter würden gleichzeitig nicht über Gebühr benachteiligt.
Laut Gesetz müssen Länder, die in ihren Kommunen die Mietpreisbremse einführen wollen, dies auch begründen. Das soll vor allem der Verhältnismäßigkeit dienen. Eine nur nachgeschobene Begründung reicht aber nicht aus, so der BGH.
Vermieter laufen Sturm, die FDP hat eine Normenkontrolle angekündigt – der Berliner Mietendeckel ist hoch umstritten. Worum geht es? Und lassen sich die Eckpunkte überhaupt zu einem verfassungsgemäßen Gesetz formen?
Hoffnung für den angespannten Berliner Wohnungsmarkt? In der Hauptstadt wird offenbar ein neues Mietendeckel-Gesetz auf den Weg gebracht. Erste Details zeigt nun ein geleaktes Papier aus der Senatsverwaltung.
Darf eine Immobilienfirma eine Modernisierung Jahre vorher ankündigen, um noch altes Recht zu nutzen? Der Münchner Mieterverein glaubt das nicht. Er hat eine MFK eingereicht - ein Novum im deutschen Mietrecht, wie er sagt.
Die nötigen Unterschriften werden wohl schnell gesammelt sein. Aber könnte die Hauptstadt, um steigende Mieten einzudämmen, große Wohnungsunternehmen überhaupt vergesellschaften? Drei Gutachten kommen zum selben Ergebnis.
Zwei Mieter aus Frankfurt konnten gegen das Land Hessen keinen Erfolg verbuchen. Sie verlangten Schadensersatz, weil sie zu viel Miete zahlten - und Schuld daran auch die unwirksame Mietpreisbremse sei.
Kommt nun Bewegung in die Diskussion um einen Mietendeckel in Berlin? Der Senat will die rechtlichen Fragen des Vorhabens klären und bis Sommer einen Plan für ein mögliches Gesetzesvorhaben vorlegen.