
Weil er einen dunkelhäutigen Kollegen mit den Worten "Ugah, Ugah!" beleidigt hatte, wurde ein Betriebsratsmitglied gekündigt. Die Äußerung sei menschenverachtend, und nicht durch die Meinungsfreiheit zu rechtfertigen, so das BVerfG.*
Artikel lesenWeil er einen dunkelhäutigen Kollegen mit den Worten "Ugah, Ugah!" beleidigt hatte, wurde ein Betriebsratsmitglied gekündigt. Die Äußerung sei menschenverachtend, und nicht durch die Meinungsfreiheit zu rechtfertigen, so das BVerfG.*
Artikel lesenDas BVerfG hat sich wieder einmal mit den verfassungsrechtlichen Maßstäben bei Beleidigungen beschäftigt. Die Äußerung "Trulla" allein genügt für eine Verurteilung nicht, entschied das Gericht.
Artikel lesenDer Bremer Innensenator will Reichsflaggen auf Demos per Erlass verbieten, doch die Gerichte spielen nicht mit. Zu Recht, denn Ausnahmen von der Meinungsneutralität sind nur möglich, wenn es wirklich speziell um Nazi-Symbolik geht, meint Tim Wihl.
Artikel lesenAls sie ein Werbeplakat der Bundeswehr austauschen wollte, wurde eine Studentin von der Polizei gestellt. Später wurde ihre Wohnung durchsucht. Sie vermutet politische statt strafrechtlicher Motive. Und hat nun Verfassungsbeschwerde eingelegt.
Artikel lesenNachdem der Altenburger Oberbürgermeister einen Tweet in Bezug auf Höcke löschen musste, Griff dieser zu einem Trick, um den Tweet erneut ins Spiel bringen zu können. Das ließ das VG Gera kürzlich durchgehen.
Artikel lesenIn der Kontroverse um die taz-Kolumne "Abschaffung der Polizei: All cops are berufsunfähig" gingen 150 Strafanzeigen bei der Berliner Staatsanwaltschaft ein. Nun wurden die Verfahren ohne Aufnahme von Ermittlungen eingestellt.
Artikel lesenAnders als Horst Seehofer und die Polizeigewerkschaften sieht der Presserat die Kolumne "Abschaffung der Polizei: All cops are berufsunfähig" als von der Meinungsfreiheit gedeckt an. Die Berliner Staatsanwaltschaft eventuell ebenfalls.
Artikel lesenWerden streitbare Ansichten kritisiert oder zurückgewiesen, sei die Meinungsfreiheit verletzt, ist immer wieder zu hören. Warum das – völlig meinungsfrei – einfach fachlich falsch ist, erläutert Dr. George Andoor.
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