Es gibt genügend Anhaltspunkte dafür, dass die "Junge Welt" Bestrebungen und Tätigkeiten gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung vornimmt. Der Verfassungschutz darf sie entsprechend weiter in seinen Berichten nennen, so das VG Berlin.
Das VG Berlin hat in einem Eilverfahren vorläufig das Verbot für das deutschsprachige Programm des russischen Staatsmediums RT bestätigt. Es fehle an der erforderlichen Zulassung.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser durfte dazu appellieren, sich nicht gleichzeitig an vielen Orten gegen die Corona-Maßnahmen zu versammeln. Denn damit wollte sie lediglich auf die erschwerte Arbeit der Polizei hinweisen, so das VG Berlin.
Ein Journalist griff Marktgerüchte für einen Artikel auf und teilte das Veröffentlichungsdatum im Vorfeld Investoren mit – die sich das zu Nutze machten. Ob das Vorgehen von der Pressefreiheit gedeckt sein kann, beschäftigte den EuGH.
Wer Homosexuelle als "a-sexuelle Erotikvereinigungen" abwertet und im Zusammenhang mit ihrem Adoptionsrecht von einem möglichen "Horror-Kinderschänder-Szenario" spricht, macht sich nach Auffassung des OLG Frankfurt nicht strafbar.
Ein Unterlassungsantrag der SPD-Ministerpräsidentin Manuela Schwesig blieb ohne Erfolg. Sie hatten versucht, dem Hamburger CDU-Vorsitzenden Christoph Ploß eine Aussage über ihre vermeintliche Haltung zu Nord Stream 2 zu verbieten.
Die Polarisierung der Gesellschaft beim Thema Corona zeigt sich auch in der Bewertung des deutschen Rechtssystems. Wer sich nicht gegen das Covid-Virus impfen lassen möchte, hat deutlich weniger Vertrauen in Gesetze und Gerichte.
Nachdem ein Wohnungskauf nicht zustande kam, machte ein Mann seinem Ärger in Form einer Online-Bewertung auf "Google Places" Luft. Das muss der Makler hinnehmen, meint das OLG Schleswig-Holstein.