Weil ein Mann die Verhandlungsführung einer Amtsrichterin mit "nationalsozialistischen Sondergerichten" und "Hexenprozessen" verglichen hatte, wurde er wegen Beleidigung verurteilt. Schmähkritik war das aber nicht, entschied das BVerfG.
Eine SPD-Sprecherin hatte sich kritisch zur AfD geäußert – auf der Website der eigenen Fraktion. Das dürfe sie, urteilte das OLG Köln. Und lässt dabei grundlegende Vorgaben von BVerwG und BVerfG unberücksichtigt, meint Fiete Kalscheuer.
US-Präsident Donald Trump ist nicht gerade dafür bekannt, offen mit Kritik umzugehen. So auch auf Twitter: Dort hatte er etwa hundert User blockiert, deren Reaktionen ihm missfielen. Ein US-Gericht bestätigte nun, dass er das nicht darf.
Die Türkei hat den kurdischen Oppositionspolitiker Selahattin Demirtaş wegen Aussagen im TV zu Unrecht verurteilt und muss nun 3.500 Euro Entschädigung zahlen. Demirtaş sitzt weiter in Haft, beim EGMR laufen weitere Verfahren.
Vor der Europawahl trendete der Hashtag #twittersperrt. Unter anderem, weil das Netzwerk einen satirischen Tweet in Richtung von AfD-Wählern gesperrt hatte - wegen Wahlbeeinflussung. Das LG München I hält das für rechtswidrig.
Der Film "Fack Ju Göhte" mit Elyas M'Barek wurde in Deutschland zum Kassenschlager, doch auf europäischer Ebene durfte sich Constantin Film den Titel nicht schützen lassen. Das verletzt die Meinungsfreiheit, so nun der EuGH-Generalanwalt.
Wenige Verfassungen schützen die Redefreiheit so radikal wie jene der USA, heißt es. Dass dies seinerzeit nur für sittlich saubere Kommunikation gelten sollte, musste einer der ersten modernen Stand-up-Comedians 1964 bitter erfahren.
Trotz Verbot des spanischen Verfassungsgerichts hatte der Separatistenführer Carles Puigdemont die Unabhängikeit von Katalonien ausgerufen. Eine Beschwerde gegen das Verbot hatte vor dem EGMR keinen Erfolg.