
Unter dem Titel "Protest gegen die rassistische AfD, insbesondere gegen den Faschisten Höcke" durfte vergangene Woche eine Demonstration gegen die AfD stattfinden. Das VG Meiningen hielt die Bezeichnung für rechtens.
Artikel lesenUnter dem Titel "Protest gegen die rassistische AfD, insbesondere gegen den Faschisten Höcke" durfte vergangene Woche eine Demonstration gegen die AfD stattfinden. Das VG Meiningen hielt die Bezeichnung für rechtens.
Artikel lesenVergangene Woche entschied das LG Berlin, dass sich die Grünen-Politikerin Renate Künast derbe Verbalattacken gefallen lassen müsse. Eine Kanzlei hat nun Strafanzeige gegen die Berliner Richter erstattet. Der Vorwurf: Rechtsbeugung.
Artikel lesenDie Äußerung "Drecks Fotze" soll sich noch haarscharf an der Grenze des Hinnehmbaren bewegen, so die Berliner Richter. Sie entschieden, dass 22 gerügte Beschimpfungen gegen Renate Künast auf Facebook keine Beleidigungen seien.
Artikel lesenDas Landgericht Karlsruhe hat an diesem Dienstag über die Klage von Ex-BGH-Richter Thomas Fischer gegen die Journalistin Gaby Mayr verhandelt. Fischer möchte, dass Mayr Vorwürfe gegen seine Kommentierung von § 219a StGB unterlässt.
Artikel lesenDas Auslieferungsgesetz hat Hongkong in seine größte Krise gestürzt. Jetzt erfüllt Regierungschefin Lam eine wesentliche Forderung der Demonstranten und zieht es zurück. Die Sorge vor Chinas Einfluss bleibt aber bestehen.
Artikel lesenWo noch vor einigen Jahren Wasservögel brüteten, stehen heute schmucke Ferienhäuser. Eines davon gehört Innenminister Lorenz Caffier. Ein Kommunalpolitiker nannte die Bauten "rechtswidrig". Das durfte er auch, entschied das LG Stralsund.
Artikel lesenDas OLG Hamburg hatte im vergangenen Jahr große Teile des "Schmähgedichts" von Jan Böhmermann gegen den türkischen Präsidenten Erdogan verboten. Dabei bleibt es: Der BGH wies eine Nichtzulassungsbeschwerde des Satirikers zurück.
Artikel lesenDie Klage des TV-Kabarettisten Detlev Schönauer gegen einen Blogger, der ihn als "Rassisten" bezeichnet hat, ist vor dem LG Saarbrücken abgewiesen worden. Die Äußerung sei keine Schmähkritik und daher von der Meinungsfreiheit gedeckt.
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