Axel Springer und ProSiebenSat.1 haben mit der Deutsche Entertainment AG ein Jointventure für deren Tochterunternehmen Myticket geschlossen. Morrison & Foerster war beratend tätig.
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Nach dem Ermittlungsverfahren gegen die Betreiber von netzpolitik.org gibt es Überlegungen, Journalisten aus dem Anwendungsbereich der §§ 93 ff. StGB auszunehmen. Martin W. Huff hält davon wenig – auch und gerade wegen des Cicero-Urteils.
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Der aktuelle SPIEGEL stellt Verbindungen her zwischen kasachischen Kleptokraten, Wiener Lobbyanwälten und deutschen Spitzenpolitikern. Einer von ihnen wehrt sich nun. Doch im schmutzigen Politikbetrieb gibt es kaum weiße Westen. Von Markus Kompa.
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Live-Übertragungen aus dem Gerichtssaal wie in den USA? Das könnte auch hier bald Realität werden. Zumindest, wenn es um Urteilsverkündungen der Bundesgerichte, sehr medienrelevante und historisch bedeutsame Prozesse geht.
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Lizenzgebühr oder freie Verwendung der Aufnahmen: Nach einer Entscheidung des LG München dürfen Vereine Kamerateams von der Berichterstattung ausschließen, wenn die sich nicht an Richtlinien zur Videoberichterstattung halten.
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Google darf nicht auf einen Bericht verlinken, der den falschen Eindruck erweckt, ein Unternehmen sei des Betruges verdächtig. Der Beschluss des OLG München ist der erste in einem solchen Fall und wurde von der Kanzlei LHR erwirkt.
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Juristen, die sich als Verteidiger der hergebrachten Ordnung verstehen, tun sich schwer mit "neuen Medien". Zu früheren Zeiten forderten sie etwa Ausweisung, Peitsche oder Kerker für Redakteure, die bewusst lügen, erzählt Martin Rath.
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Niederlage für die Staatsanwaltschaft: Der frühere Chef der Elitehochschule EBS bekommt von ihr 15.000 Euro Schmerzensgeld. Die Anklagebehörde hat ihn gegenüber den Medien vorverurteilt, stellte das LG Wiesbaden am Mittwoch fest.
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