Oliver B. darf weiter nur Oliver B. heißen – in der Berichterstattung. Daran ändert auch der Umstand nichts, dass der Ex-Wirecard-Manager als Zeuge vor dem Untersuchungsausschuss im Bundestag aussagte. Das hat das LG München I bestätigt.
Auf Nutzer von Videoplattformen bei Urheberrechtsverstößen zuzugreifen, bleibt weiterhin schwierig: Daten wie Mail- oder IP-Adressen müssen die Plattformbetreiber nicht herausgeben, entschied der BGH, nachdem er den EuGH befragt hatte.
Zur Verfolgung von Ansprüchen gegen Raubkopierer sind Filmverleiher auf Daten der Plattformbetreiber angewiesen. Sie bekommen aber oft nur Decknamen. Der BGH ließ in einer Verhandlung durchblicken, dass sich das nicht so schnell ändern wird.
ProSieben hat sich geweigert, eine Werbung nur in Bayern auszustrahlen: Ein Verbot aus dem Rundfunkstaatsvertrag stehe regionaler TV-Werbung entgegen. Der Generalanwalt am EuGH hält ein solches für rechtmäßig.
Die Bild-Zeitung durfte nach den Ausschreitungen beim Hamburger G20-Gipfel mit Fotos von "G20-Verbrechern" nach Zeugen der Vorfälle suchen, entschied der BGH. Eine richtige Entscheidung, wie Martin W. Huff analysiert.
Bisher ist nicht klar geregelt, welche Informationen Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte an Medienvertreter geben dürfen. Hamburg will sich nun auf der Justizministerkonferenz für eine Rechtsgrundlage in der StPO einsetzen.
2018 berichtete die Bild-Zeitung über das Scheidungsverfahren von Anke Engelke. Jetzt hat der BGH klargestellt, dass Engelke die Berichterstattung hinnehmen musste, eine Veröffentlichung von Fotos jedoch nicht, wie Martin W. Huff erläutert.
Der E-Sport boomt - auch in der Coronakrise. Doch anders als im traditionellen Sport fehlen Verbandsreglements. Wie dennoch ein fairer, unverzerrter Wettbewerb gelingt, erläutert Dieter Frey.