Puma hat mit dem Fußballer Neymar einen Hoodie auf den Markt gebracht, auf dem das Wort "blessed" steht. Damit habe das Unternehmen keine Markenrechte verletzt, so das OLG Frankfurt am Main.
Wie unterschiedlich müssen Spielfiguren von Lego-Produkten sein? Mit dieser Frage hat sich das LG Düsseldorf nach einer Klage des dänischen Spielwarenherstellers beschäftigt.
Eine Pizzeria darf den Namen "Falcone" nicht ohne Zustimmung der Schwester des ermordeten Mafiajägers und Richters Giovanni Falcone benutzen – zumindest nicht im Kontext mit der Mafia, wie sie es aber zum Beispiel in den sozialen Medien tat.
Die bekannten Bekleidungsmarke "The North Face" hat ihr Sortiment nicht um einen tierischen Partnerlook für sporttreibende Hundebesitzer erweitert. Weil man das bei "The Dog Face" aber denken könnte, hat das OLG die Verwendung untersagt.
Mit drei Klagen hat Apple vergeblich versucht, die Löschung des Wortzeichens "THINK DIFFERENT" zu verhindern. Nach Ansicht des EuG hätte das Unternehmen die ernsthafte Benutzung der Marke nachweisen müssen.
Marken-Papierhandtuchspender dürfen auch mit fremden No-Name-Papierhandtüchern befüllt werden. Diese Grundsatzentscheidung ist nun rechtskräftig und ersetzt eine mehr als 30 Jahre alte BGH-Rechtsprechung.
"Oktoberfest goes Dubai". Diese und ähnliche Ankündigungen darf ein Eventveranstalter künftig nicht mehr verwenden. Vor dem OLG München wurde geklärt, dass nur München die echte Wiesn hat.