Manager haften im Insolvenzfall häufig selbst, unter Umständen auch mit dem eigenen Vermögen. Denn die Deckung unter der D&O-Versicherung ist oft unklar. Die Hintergründe erklärt Wolfram Desch.
Der Medienkonzern Kirch ging 2002 pleite, aber die juristische Aufarbeitung dieses Niedergangs läuft bis heute. Nun befasst sich der BGH mit der Frage, welche Rolle die Führungsriege der Deutschen Bank bei der Insolvenz der Gruppe spielte.
Am Donnerstag wurden in Frankfurt zum elften Mal die PMN Management Awards verliehen. Managing Partner des Jahres ist Robin Fritz von FPS Rechtsanwälte geworden. Insgesamt wurden Preise in sieben Kategorien vergeben.
Die Vergüung für Aufsichtsräte war in Deutschland seit Jahrzehnten umsatzsteuerpflichtig. Ein Urteil des EuGH legt nun nahe, dass diese Steuer fallen kann, mit monetären Auswirkungen auf Aufsichtsräte und Unternehmen, so Stefan Diemer.
Im Prozess gegen die Ex-Manager des insolventen Agrarkonzerns KTG Agrar wurde am Donnerstag um Haftungsfragen und Geschäftsprognosen gestritten. Die Parteien zeigten sich für einen Vergleich offen.
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Am Donnerstag beginnt vor dem Hamburger Landgericht der Zivilprozess um den insolventen Agrarkonzern KTG Agrar. Der Insolvenzverwalter verklagt acht Manager auf Schadensersatz. Er wirft ihnen Insolvenzverschleppung vor.
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Werden Geschäftsführer vom Insolvenzverwalter in Anspruch genommen, haften sie eventuell trotz D&O-Versicherung persönlich, entschied das OLG Düsseldorf. Thomas Rieger und Michael Flitsch mit den Hintergründen des Grundsatzurteils.
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Das Verfahren um Untreue im Bankhaus Sal. Oppenheim ist vor dem BGH zu einem Abschluss gekommen. Der BGH änderte einen Schuldspruch, verwarf die Revision aber ansonsten.
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