Technisch könnte eine Bibliothek ein E-Book mehrfach verleihen. Rechtlich erkennt der EuGH aber keinen Grund, zwischen digitalem und gedrucktem Lesestoff zu unterscheiden. Warum sich Büchereien freuen dürfen, erklärt André Niedostadek.
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60-Stunden-Woche und tiefenentspannt: Frank Behrendt erklärt in seinem Buch "Liebe dein Leben und nicht deinen Job", wie Gelassenheit in den Berufsalltag zu bekommen ist. Klappt das auch für Juristen? Sabine Olschner fragte nach.
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Staatslehre, Rechtsgeschichte und –philosophie: die Klassiker unter den Grundlagenfächern. "Law and Literature" steht hingegen nicht auf dem Lehrplan. Dabei könnten Studenten von diesem Forschungsansatz profitieren. Von Manuel Leidinger.
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Schuldstrafrecht, daran glaubten nur Staatsanwälte und Kindergärtnerinnen, behaupten freche Strafverteidiger. Aber was ist die Alternative? Zur Suche nach Schuld und Schicksal im Buch von Michael Scheele. Eine Rezension von Martin Rath.
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Die Serie zu spannenden Doktorarbeiten geht weiter. Dieses Mal gesellen sich zwei Promotionsschriften dazu, die ihren Verfassern zwar einen philosophischen Grad eingetragen haben, sich jedoch auf juristische Themen konzentrieren.
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Liegt es daran, dass man Düfte nicht in Akten erfassen kann? Zum Geruch hat das Recht ein sehr stiefmütterliches Verhältnis. Das verwundert, wenn man die Zumutungen einer durchschnittlichen Bahnfahrt im Sommer bedenkt, meint Martin Rath.
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E-Books sind kräftig auf dem Vormarsch. Wie mit ihrem Verleih durch Bibliotheken umzugehen ist, beschäftigt den EuGH. Dessen Entscheidung könnte nun vorgezeichnet sein, meint André Niedostadek.
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Zur Lösung rechtswissenschaftlicher Hausaufgaben in Kanzlei oder Studium sind historische Zeitschriften leider wenig geeignet. Lustig sind sie aber allemal, weil manche Beiträge sich heut eher wie Tagebucheinträge elitärer Juristen lesen.
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