Wird ein von einer Leihmutter im Ausland geborenes Kind nach der Geburt direkt nach Deutschland gebracht, gilt deutsches Abstammungsrecht, das entschied der BGH. Eine Deutsche konnte so nicht "rechtliche" Mutter werden, ihr bleibt die Adoption.
Eine Frau darf ihr durch eine Leihmutter in der Ukraine ausgetragenes Kind nun doch adoptieren. Die Vermittlung sei nicht gesetzeswidrig und ein entsprechendes Verbot damit aber verfassungswidrig, entschied das OLG Frankfurt a.M.
Eine Frau hat vergeblich versucht, ihr durch eine Leihmutter in der Ukraine ausgetragenes Kind zu adoptieren. Alle dem Kinderhandel vergleichbare Praktiken wollte der Gesetzgeber nämlich entgegenwirken, so das AG Frankfurt am Main.
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Weil eine Frau aus Deutschland keine Kinder zeugen konnten, entschied sie sich mit ihrem Ehemann für eine – in Deutschland verbotene – Leihmutterschaft in den USA. Trotzdem müssten sie auch hier als Eltern anerkannt werden, so der BGH.
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In Colorado werden Zwillinge von einer Leihmutter geboren, ein US-Gericht bescheinigt einem deutschen Paar die rechtliche Elternschaft. Doch das OLG Braunschweig erkennt die Entscheidung nicht an - wegen Unvereinbarkeit mit deutschem Recht.
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