
Streikten die Mitarbeiter, haben Unternehmen früher gern Leiharbeitnehmer ersatzweise eingesetzt. Das AÜG verbietet dies allerdings inzwischen - und zwar völlig zu Recht, wie das BVerfG nun befand.
Artikel lesenStreikten die Mitarbeiter, haben Unternehmen früher gern Leiharbeitnehmer ersatzweise eingesetzt. Das AÜG verbietet dies allerdings inzwischen - und zwar völlig zu Recht, wie das BVerfG nun befand.
Artikel lesenArbeitsschutz, Ausbeutung und Corona: Die Fleischindustrie sorgte in den vergangenen Wochen immer wieder für Schlagzeilen. Ein Gutachten kommt nun zu dem Schluss, dass ein Werkvertragsverbot für Schlachthöfe verfassungskonform wäre.
Artikel lesenLeiharbeiter mit Uniformen ausstatten und zur Verkehrsüberwachung einsetzen? Das gehe nicht, es handele sich um dabei um eine hoheitliche Aufgabe, entschied das OLG Frankfurt. Die so ermittelten Beweise unterliegen einem Verwertungsverbot.
Artikel lesenSie liefern Essen aus oder sammeln E-Roller ein, ihre Aufträge bekommen sie per App: Crowdworker gelten meist als Selbstständige, Anspruch auf Mindestlohn und Urlaub haben sie nicht. In München klagt einer von ihnen nun auf Beschäftigung.
Artikel lesenWenn eine GmbH den Schwellenwert von 2.000 Arbeitnehmern überschreitet, muss sie diese paritätisch im Aufsichtsrat beteiligen. In die Berechnung können auch Leiharbeiter einfließen, wenn das Unternehmen dauerhaft auf sie setzt, so der BGH.
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