
Geschützte Ursprungsbezeichnungen schützen nicht nur den Namen, sondern unter Umständen auch die Form von Lebensmitteln. Dies hat der EuGH in einem Streit um französischen Morbier-Käse entschieden.
Artikel lesenGeschützte Ursprungsbezeichnungen schützen nicht nur den Namen, sondern unter Umständen auch die Form von Lebensmitteln. Dies hat der EuGH in einem Streit um französischen Morbier-Käse entschieden.
Artikel lesenSieht aus wie Fleisch, kaut sich wie Fleisch - und soll auch weiterhin so genannt werden dürfen: Pflanzliche Fleisch-Ersatzprodukte wie Steaks aus Seitan. Strengere Regeln sind allerdings bei einem anderen tierischen Produkt nötig.
Artikel lesenEin Hersteller von Dönerspießen muss diese vom Markt nehmen, wenn sie mit Salmonellen kontaminiert sind. Ein Hinweis darauf, dass das Fleisch vor dem Verzehr durchgegart werden muss, ändert daran nichts, urteilte das BVerwG.
Artikel lesenIn Irland sind Grundnahrungsmittel wie Brot von der Mehrwertsteuer ausgenommen. Davon wollte auch die Sandwich-Kette Subway profitieren. Der irische Supreme Court entschied nun aber, dass Subway-Brot eine Süßigkeit ist.
Artikel lesenDarf ein Schaumwein als Produkt aus Italien beworben werden, obwohl die Verarbeitung von Grundwein zu Schaumwein in Spanien erfolgt? Das OLG Frankfurt findet, das geht – und wies die Beschwerde eines Weinherstellers zurück.
Artikel lesenContainern darf bestraft werden. Die wegen Diebstahls schuldig gesprochenen Studentinnen blieben mit ihren Verfassungsbeschwerden erfolglos. Der Gesetzgeber dürfe auch das Eigentum an wirtschaftlich wertlosen Sachen schützen, so das BVerfG.
Artikel lesenDas heimlich von einer Mitarbeiterin gedrehte Video aus der Kantine des Schlachtbetriebs Tönnies hat für Aufruhr gesorgt. Durfte der Frau deswegen gekündigt werden? Alexander Willemsen über eine arbeitsrechtliche Gratwanderung.
Artikel lesenAus Angst vor zu großen Menschenansammlungen in der Altstadt hatte die Stadt Düsseldorf verboten, abends und an den Wochenenden Alkohol außer Haus zu verkaufen und zu trinken. Das ging dem VG allerdings zu weit.
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