Ritter Sport-Tafeln sind quadratisch verpackt, Traubenzucker von Dextro Energy ein Quader mit abgerundeten Kanten. Das haben die Hersteller auch künftig exklusiv – der BGH bestätigte am Mittwoch den Markenschutz der Süßwaren.
Artikel lesen
Auch Onlinehändler, die Bioerzeugnisse an Endverbraucher vertreiben, müssen sich einem nationalen Kontrollsystem unterwerfen. Diese Entscheidung des EuGH stärkt den Verbraucherschutz, meint Christoph Naendrup.
Artikel lesen
Weil ein Softwareunternehmen seinen Mitarbeitern unentgeltlich Brötchen und Kaffee anbot, nahm das Finanzamt eine entsprechende Besteuerung als Frühstück vor. Das FG Münster aber findet: Zum Frühstück gehört auch ein Aufstrich.
Artikel lesen
Geflügelprodukte, die aus artgerechter Haltung stammen, sollen im kommenden Jahr mit dem Label der "Initiative Tierwohl" ausgezeichnet werden. Das Bundeskartellamt findet das gut, will aber auch bei Schweinefleisch mehr Transparenz.
Artikel lesen
Italien durfte nicht im Alleingang den genetisch veränderten Mais MON-810 verbieten. Diese Entscheidung des EuGH sollte eigentlich selbstverständlich sein, kommentiert Carsten Bittner. Nicht nur aus dogmatischen Gründen.
Artikel lesen
Die Fusion von Edeka und Kaiser's Tengelmann ist längst vollzogen, weil Ex-Wirtschaftsminister Gabriel sie erlaubt hat. Dabei war das Verbot des Bundeskartellamts rechtmäßig. Das OLG Düsseldorf entscheidet spät, aber nicht ohne Folgen.
Artikel lesen
Früher gab es die Saure-Gurken-Zeit nur während der nachrichtenarmen Sommermonate. Seit Staatenlenker zu viel twittern, ist der Beginn dieser Erholungszeit schwierig festzustellen. Sagen wir: Sie fängt an, wenn das Recht zur Gurke kommt.
Artikel lesen
Nutzt ein Sorbet, dem zwölf Prozent Champagner beigemischt sind, das Ansehen der Champagnerbauern aus, wenn es als "Champagner-Sorbet" verkauft wird? Der Generalanwalt hat zu der Frage nun seine Schlussanträge vorgelegt.
Artikel lesen
Jetzt Pushnachrichten aktivieren
Pushverwaltung
Sie haben die Pushnachrichten abonniert. Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.