
Die Bundesregierung hat Verbraucher gefragt, wie die geplante Lebensmittel-Ampel aussehen soll. Nur: Eine solche darf sie gar nicht verbindlich einführen, sondern lediglich als unverbindliche "Empfehlung", erläutert Christian Rath.
Artikel lesenDie Bundesregierung hat Verbraucher gefragt, wie die geplante Lebensmittel-Ampel aussehen soll. Nur: Eine solche darf sie gar nicht verbindlich einführen, sondern lediglich als unverbindliche "Empfehlung", erläutert Christian Rath.
Artikel lesenKopfschmerz ist kein seltenes Symptom, wenn man am Vortag Alkohol getrunken hat. Für das OLG Frankfurt a.M. ist die Diagnose klar: man ist krank. Dem Hersteller eines "Anti Hangover Drinks" hat es eine entsprechende Werbung untersagt.
Artikel lesenEin Pesto darf auch dann das Wort "Rucola" im Namen führen, wenn es nur 1,5 Prozent davon enthält, meint das OLG Frankfurt. Dies erlaube keine Rückschlüsse auf den Geschmack – gerade bei der gerichtsbekannt bitteren Rucola-Note.
Artikel lesenGenetisch veränderte Pflanzen kommen in Europa nach einer EU-Prüfung auf den Markt. Nichtregierungsorganisationen sehen das Ganze skeptisch. Im Fall der Zulassung einer Sojabohne der Bayer-Tochter Monsanto der EuGH nun entschieden.
Artikel lesenPilze, die in den Niederlanden gezüchtet werden, dürfen als deutsche Ware feilgeboten werden – so lässt sich die gestrige EuGH-Entscheidung zugespitzt zusammenfassen. Das Ergebnis und mögliche Konsequenzen erläutert Jonas Kiefer.
Artikel lesenWeil sie mit ihrem Essen nicht zufrieden sind, nehmen Häftlinge der JVA Heidering ein hohes Risiko auf sich: Obwohl technische Endgeräte wie Smartphones im Gefängnis verboten sind, verbreiten sie Bilder der Knastmahlzeiten auf Twitter.
Artikel lesenSeit über 25 Jahren wird in Baden-Württemberg "deutscher Balsamico" hergestellt. Im italienischen Modena, wo der aromatische Essig ursprünglich herkommt, sieht man das nicht gerne. Der EuGH muss nun entscheiden, ob "Balsamico" geschützt ist.
Artikel lesenUnbelegte Brötchen mit Kaffee stellen zumindest steuerrechtlich kein Frühstück dar, so der BFH. Für Arbeitgeber und -nehmer sind solche Zuwendungen somit steuerfrei. Findet sich aber Belag auf dem Gebäck, sieht die Sache schon anders aus.
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