Nach Recherchen von SZ, NDR und WDR soll das BMJV früh über Ermittlungen gegen die Journalisten von Netzpolitik informiert gewesen sein. Im BMJV werde an einem Gutachten gearbeitet, der Sachbearbeiter der Bundesanwaltschaft sei im Urlaub.Artikel lesen
Dem Magazin Netzpolitik wird publizistischer Landesverrat vorgeworfen. Schon werden Vergleiche mit der Spiegel-Affäre von 1962 gezogen. Beides könnte Unsinn sein: die Ermittlungen ebenso wie der historische Vergleich.
Auch höchste Amtsträger machen Fehler, man sollte sie deshalb nicht gleich ans Kreuz schlagen. Aber wenn das Versagen zum System wird und Korrekturen nicht erfolgen, ist es an der Zeit für Konsequenzen, meint Constantin Baron van Lijnden.
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Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung meldet, will Generalbundesanwalt Harald Range die Ermittlungen wegen Landesverrats gegen das Portal Netzpolitik ruhen lassen. Das ist eine Nebelkerze. Doch was bereitet sie vor?
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Der Generalbundesanwalt ermittelt gegen ein journalistisches Portal – wegen "Landesverrats". Das ist ein historischer Vorgang, und eine deutliche Botschaft. Die Anklage wird folgen, meint Constantin Baron van Lijnden.
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Unlängst hatten wir über die Ermittlungen des Generalbundesanwalts gegen Quellen von netzpolitik.org berichtet. Wie nun bekannt wurde, sind auch die Journalisten selbst ins Visier der Strafverfolgungsbehörde gerückt. Ein historischer Vorgang.
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