Für eine Videoveröffentlichung machte ein Aktionskünstler Liegestütze auf einem Altar und ließ sich dabei Filmen. Die Religionsausübung sah das LG wegen des künstlerischen Charakters nicht gestört, sondern "nur" den Hausfrieden gebrochen.
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Verletzt Sampling die Rechte eines Tonträgerherstellers? Kraftwerk und Moses Pelham streiten seit 20 Jahren. Nun soll der EuGH entscheiden. Ein Schutz schon kleinster Tonfetzen ist nicht überzeugend, meint Sven Schonhofen.
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Auch mit einem neuen Versuch, einen Kalender mit nackten Frauen zu verschicken, ist ein Anwalt aus dem Rheinland gescheitert. Mit Kunst hat das nichts zu tun, befand das LG Köln. Und bescheinigte ihm eine Begründung "fernab von Sachargumenten".
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Die Kunstinstallation vor der Dresdner Frauenkirche bestehend aus drei hochkant aufgestellten Bussen darf bleiben. Ein dagegen gerichteter Eilantrag eines Bürgers wurde vom VG abgelehnt.
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Weite Teile der "Schmähkritik" bleiben verboten. Stefan Engels und Verena Haisch erklären, warum das LG Hamburg anders entscheidet als die Staatsanwaltschaft und warum das Urteil Respekt verdient, auch wenn man es nicht teilen muss.
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Weil er auf einem Kirchenaltar Liegestütze machte und sich dabei filmen ließ, wurde ein Künstler zu einer Geldstrafe in Höhe von 700 Euro verurteilt - unter anderem wegen Störung der Religionsausübung.
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Eine Redakteurin des WDR will juristisch gegen den Komiker Serdar Somuncu vorgehen. Dieser hat ihr vor laufender Kamera im Gespräch mit einer anderen Journalistin in scharfem Ton Zensur vorgeworfen.
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Die ZDF-Satire darf weiter behaupten, ein Herausgeber und ein Journalist von Die Zeit hätten Verbindungen zu Organisationen, die sich mit sicherheitspolitischen Fragen befassen. Eine Lektion im Umgang mit Satire, zeigt Markus Kompa.
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