Nach dem deutschen Befehl für einen Luftangriff in Afghanistan 2009 mit zivilen Opfern hat die deutsche Justiz ausreichende Ermittlungen angestellt, so der EGMR. Drei Richter vertraten zur Reichweite der EMRK eine abweichende Meinung.
Der Generalbundesanwalt hat die Ermittlungen gegen Oberst Klein zu Recht eingestellt. Das bestätigte nun auch das BVerfG. Es sei nicht zu beanstanden, einen hinreichenden Tatverdacht zu verneinen. Eine vorsätzliche Tat ließe sich nicht nachweisen.
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Die Hinterbliebenen der Opfer des Kundus-Angriffs haben keinen Anspruch auf Schadenersatz gegen die BRD, entschied das OLG Köln am Donnerstag. Dem damaligen deutschen Oberst Georg Klein, der den Angriff 2009 befohlen hatte, sei keine schuldhafte...
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Das LG Bonn lehnte am Mittwoch in erster Instanz eine Amtshaftungsklage von zwei Hinterbliebenen des Bombardements vom Kunduz ab. Der deutsche Oberst Klein, der den Angriff angeordnet hatte, habe die Lage zuvor hinreichend aufgeklärt, und seine...
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