Aus Angst vor einer Krebserkrankung wollte sich eine Frau ihre Brust entfernen und Silikonimplantate einsetzen lassen. Bezahlen muss dies die Krankenkasse nicht, so das LSG. Langfristige Besserung könne nur eine Psychotherapie bringen.
Nach jahrelangem Streit zwischen privaten und gesetzlichen Krankenversicherern stellt das BSG nun klar: Die GKV darf keine Wahltarife für besondere Leistungen – etwa Chefarztbehandlung – anbieten. Hunderttausende Kassenpatienten sind betroffen.
Immer mehr Bundesländer wollen Richtern und Beamten ermöglichen, zwischen einer Versicherung in der privaten oder der gesetzlichen Krankenkasse zu wählen. Was sind die Vor- und Nachteile des Systemwechsels?
Eine politische Lösung sollte nach einer Änderung im Sozialrecht eine Klagewelle von Krankenkassen gegen Krankenhäuser verhindern. Dennoch hat die bayerische Sozialgerichtsbarkeit mit einem massiven Verfahrensanstieg zu kämpfen.
Die Krankenkasse muss einer Frau mit Haarausfall die Kosten für ein Echthaarteil bezahlen. Laut dem LSG Niedersachsen-Bremen reicht eine Perücke aus Kunsthaar, die sehr viel günstiger wäre, in diesem Fall nicht aus.
Sich nachmittags nachrasieren zu müssen, belastete eine Mann-zu-Frau-Transsexuelle sehr. Die Kosten für die Barthaar-Entfernung muss die Kasse übernehmen, auch wenn diese kein Arzt, sondern eine Kosmetikerin vorgenommen hat, so das SG.
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Handläufe und Geländer tragen in der Regel zur Sicherung einer Treppe bei. Dennoch muss nicht jede Treppe derart gesichert werden, so das OLG Koblenz. Nur bei "versteckten Gefahrenlagen" wird eine Sicherung erforderlich.
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Wenn private Krankenversicherer ihre Beiträge anpassen, entscheiden auch Treuhänder mit. Können Zivilgerichte deren Unabhängigkeit kontrollieren? Nein, sagt der BGH. Der Streit ist damit aber noch nicht gelöst.
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