
Von sieben Angeklagten sind nur noch drei übrig. Im Prozess um die Gründung der illegalen Reichsbürger-Krankenkasse "DeGeKa" hat das AG Dresden die Verfahren gegen vier Angeklagte gegen Geldauflage eingestellt.
Artikel lesenVon sieben Angeklagten sind nur noch drei übrig. Im Prozess um die Gründung der illegalen Reichsbürger-Krankenkasse "DeGeKa" hat das AG Dresden die Verfahren gegen vier Angeklagte gegen Geldauflage eingestellt.
Artikel lesenDrei Gründer der "Deutschen Gesundheitskasse" müssen sich in Dresden vor dem Strafrichter verantworten. Laut Anklage war ihnen bewusst, dass sie keine Krankenversicherung betreiben durften.
Artikel lesenWeil ihre Brüste nicht "der weiblichen Ästhetik" entsprächen, verlangte eine Frau von ihrer Krankenkasse die Bezahlung einer Brustvergrößerung. Diese Argumentation konnte das LSG in Celle aber nicht überzeugen.
Artikel lesenAnders als transsexuelle Personen bekommt eine Person, die sich weder als Mann noch als Frau fühlt, die Kosten für die Entfernung ihrer Brüste nicht erstattet. Laut LSG gibt es kein typisches Erscheinungsbild, dem sie sich anpassen könnte.
Artikel lesenNur weil Nahrungsergänzungsmittel im Einzelfall gut helfen und teuer sind, sind sie nicht gleich Arzneimittel, die bezahlt werden. Die Krankenkasse einer Frau muss daher nicht für die Kosten des Präparats aufkommen, so das LSG.
Artikel lesenErst litt er unter chronischen Rückenschmerzen, dann unter einer zu großen Hodenprothese - und gegen den Schmerz helfen könne allein Cannabis, befand ein Patient. Die Krankenkasse wollte das aber nicht bezahlen, also ging es vor das LSG.
Artikel lesenDie Krankenkasse muss nicht ohne Weiteres regelmäßige MRT-Untersuchungen zur Brustkrebsvorsorge bezahlen. Das LSG Niedersachsen-Bremen lehnte den Eilantrag einer Patientin ab, da diese zunächst andere Untersuchungsarten nutzen müsse.
Artikel lesenDa die Nutzung der elektronischen Patientenakte freiwillig ist, könnten Versicherte selbst über die damit einhergehende Datenverarbeitung entscheiden. Für eine Verfassungsbeschwerde fehle es bereits an der Zulässigkeit, so das BVerfG.
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