Weil sich eine medizinische Fachangestellte, die im Krankenhaus in der Patientenversorgung arbeitete, nicht gegen das Coronavirus impfen lassen wollte, wurde sie gekündigt. Das ist zum Schutze der Patienten zulässig, entschied das BAG.
Knapp zwölf Jahre, nachdem der Göttinger Transplantationsskandal aufgeflogen ist, steht fest: Die Krankenkasse muss das behandelnde Klinikum für die Transplantation bezahlen, auch wenn die Organspendeliste manipuliert worden war.
Ein ungeimpfter Krankenpfleger darf trotz Impfpflicht ab sofort wieder arbeiten. Die einrichtungsbezogene Impfpflicht ende sowieso Ende des Jahres, außerdem stehe die Versorgungssicherheit auf dem Spiel, entschied das VG Saarland.
Die Stadt Duisburg durfte kein Tätigkeitsverbot wegen fehlender Corona-Schutzimpfungen gegen die Mitarbeiterin in der Verwaltung einer Klinik verhängen. Das hat das VG Düsseldorf in einem Eilverfahren entschieden.
Das von dem Gesundheitsamt ausgesprochene Tätigkeitsverbot für eine nicht gegen Covid-19 geimpfte Sekretärin einer Klinik ist rechtmäßig. Auch wenn andere Gesundheitsämter untätig sind, verneinte das OVG einen Gleichheitsverstoß.
Ein Krankenhausträger durfte einer medizinischen Fachangestellten schon Monate vor Inkrafttreten der gesetzlichen Impfpflicht kündigen. Die Frau hatte sich nicht gegen Corona impfen lassen wollen.
Am Sommerfest für die Beschäftigten einer Klinik durfte nur teilnehmen, wer die 2G+ Kriterien erfüllt. Ein IT-Mitarbeiter wollte ohne Einhaltung der Regel kommen. Das LAG Berlin hat dies abgelehnt.
Krankenkassen müssen keine Operationen eines Krankenhauses bezahlen, an denen ein Nichtarzt mitgewirkt hat, so das BSG. In so einem Fall sei das Qualitätsgebot nicht gewahrt.