Eine Rechtsreferendarin darf keine Tätigkeiten ausüben, bei denen sie von Bürgern als Repräsentantin der Justiz oder des Staates wahrgenommen wird. Dies hat der Hessische VGH entschieden und eine Entscheidung des VG aufgehoben.
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"Gut, richtig und nötig" findet der Vorsitzende des Vereins Richter und Staatsanwälte Baden-Württemberg das geplante Kopftuchverbot an Gerichten. Einzige Kritik: Es gehe nicht weit genug.
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Eine muslimische Rechtsreferendarin darf während ihres juristischen Vorbereitungsdienstes ein Kopftuch tragen, entschied das VG Frankfurt. Für ein Verbot gebe es keine gesetzliche Grundlage.
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Unternehmen können das Tragen von Kopftüchern als religiöses Zeichen verbieten. Entscheidend ist, dass sie damit eine Politik der Neutralität gegenüber den Kunden verfolgen, so der EuGH. Die Details der Entscheidung erklärt Sabine Jantzen.
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Das LAG Berlin hat einer Muslimin eine Entschädigung zugesprochen, weil ihre Bewerbung auf einen Lehrerposten wegen ihres Kopftuchs abgelehnt worden war. Ist das auch der Anfang vom Ende des Neutralitätsgesetzes?
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Der Stuttgarter Justizminister Guido Wolf (CDU) will das Tragen religiöser Kleidungsstücke bei Richtern und Staatsanwälten verbieten. Ein verfassungswidriger Ansatz, meint Christian Rath.
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Eine Frau muslimischen Glaubens darf keinen Gesichtsschleier im Unterricht eines Abendgymnasiums in Osnabrück tragen, entschied das VG. Dabei hätte das Gericht möglicherweise anders entschieden - wenn sie zur Verhandlung gekommen wäre.
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Über Burka-Verbot und doppelte Staatsbürgerschaft hat die Union zuletzt gestritten. Jetzt legen ihre Innenminister einen Kompromiss vor: Kein komplettes Verbot der Vollverschleierung, sondern ein Gebot zum "Gesicht zeigen".
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