Für das BAG verletzt ein Kopftuchverbot die Religionsfreiheit. Gleichwohl wollte das Gericht nicht abschließend über die Wirksamkeit des Verbots entscheiden und legte die Frage dem EuGH vor. Zu Recht, wie Michael Fuhlrott findet.
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Das LAG Berlin-Brandenburg hat einer muslimischen Bewerberin eine Entschädigung zugesprochen. Das Land Berlin hatte ihre Bewerbung als Lehrerin abgelehnt und sich dabei auf das Neutralitätsgesetz berufen.
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Im Strafprozess um die Tötung ihres Bruders wollte eine Frau als Nebenklägerin am Prozess teilnehmen. Mit Kopftuch durfte sie aber nicht in den Gerichtssaal. Ein unzulässiger Eingriff in die Religionsfreiheit, entschied nun der EGMR.
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Berliner Schulen haben sich an das Neutralitätsgesetz zu halten, wonach es Lehrerinnen verboten ist, mit einem Kopftuch zu unterrichten. Mit dem Urteil bestätigte das ArbG Berlin überraschend klar die Verfassungsmäßigkeit des Berliner Gesetzes.
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Die Drogeriemarktkette Müller durfte einer Kassiererin nicht verbieten, am Arbeitsplatz ein Kopftuch zu tragen, entscheid das LAG Nürnberg. Dabei hatte man jedoch schwer mit einem Urteil des EuGH zu kämpfen.
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In Bayern dürfen Referendarinnen nicht mit Kopftuch auf der Richterbank sitzen. Das Augsburger VG sorgte bundesweit für Schlagzeilen, als es dieses Verbot für unzulässig erklärte. In zweiter Instanz ging man nun nicht mehr so weit*.
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Ein Familienrichter verbietet einer Muslimin, bei Gericht ein Kopftuch zu tragen – wohlgemerkt in ihrem eigenen Scheidungsverfahren. Eine Gerichtsposse aus der Provinz Brandenburgs.
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Die hessische Referendarin, die bei bestimmten Ausbildungstätigkeiten ihr Kopftuch ablegen muss, hat Verfassungsbeschwerde erhoben. Den Eilantrag dazu hat das BVerfG abgelehnt.