
Von Polens Justizreformen über Framing bis zu Kopftuchverboten und Klimawandel. Der EuGH beschäftigte sich auch 2021 mit einer Bandbreite an Themen und Rechtsgebieten. Die folgenden fünf Urteile stachen dabei besonders heraus.
Artikel lesenVon Polens Justizreformen über Framing bis zu Kopftuchverboten und Klimawandel. Der EuGH beschäftigte sich auch 2021 mit einer Bandbreite an Themen und Rechtsgebieten. Die folgenden fünf Urteile stachen dabei besonders heraus.
Artikel lesenDas BAG wird vorerst keine Entscheidung darüber fällen, ob Arbeitgeber das Tragen eines religiösen Kopftuchs verbieten dürfen. Nachdem der Fall schon den EuGH beschäftigte, haben die Parteien nun einen Vergleich geschlossen.
Artikel lesenZu langer Bart, zu großes Tattoo, zu dickes Schmuckstück oder einfach das Kopftuch: Beamten und Beamtinnen können inzwischen Vorgaben zum äußeren Erscheinungsbild gemacht werden. Wie weit die gehen und warum, erklärt Andreas Nitschke.
Artikel lesenUnternehmen dürfen am Arbeitsplatz das Tragen sichtbarer religiöser Zeichen verbieten, wenn diese die betriebliche Neutralität gefährden. Pauschale Kopftuchverbote wird es in Deutschland aber weiterhin nicht geben, meint Michael Fuhlrott.
Artikel lesenEin Gesetz soll das Äußere von Beamt:innen reglementieren. Kirsten Wiese sieht darin die Ermächtigungsgrundlage für ein bundesweites Kopftuchverbot und meint, dass das eindeutig zu weit geht. Auch bestimmte Tattoos soll das Gesetz verbieten.
Artikel lesenGrundgesetzlich geschützte Religionsfreiheit gegen unionsrechtlich garantierte unternehmerische Betätigungsfreiheit: Michael Fuhlrott zeigt, wie viel Sprengkraft in den aktuellen Schlussanträgen des EuGH-Generalanwalts liegt.
Artikel lesenWeil sie ein BAG-Urteil zum Neutralitätsgesetz nicht akzeptieren will, plant die Bildungssenatorin eine Verfassungbeschwerde. Gerügt werden sollen Verfahrensgrundrechte, der Justizsenator nennt das "sinnfreie Prozesshanselei".
Artikel lesenEiner muslimischen Rechtsreferendarin wurde das Tragen des Kopftuchs während des Referendariats verboten, kurz darauf wurde die Auflage aufgehoben. Gerichtlich zur Wehr setzen darf sie sich trotzdem, entschied das BVerwG.
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