Bedürftigen Kindern hilft der Staat mit Geld für neue Schulsachen oder Klassenfahrten. Für die Kommunen bedeutet das aber auch mehr Arbeit und Ausgaben. Zehn Städte in NRW haben jetzt ein Grundsatzurteil erstritten.
Zahlen Eltern ihren Kindern keinen Unterhalt, zahlen die Kommunen den Kindern einen Vorschuss. Die Kosten dafür werden zwischen Bund, Ländern und Kommunen aufgeteilt. Gegen diese Praxis haben sich neun Landkreise gewehrt.
Inklusion an Schulen kostet Geld. 52 Kommunen fühlen sich vom Land NRW für diese Aufgabe finanziell schlecht ausgestattet und haben Verfassungsbeschwerde beim VerfGH NRW eingelegt. Allerdings gegen das falsche Gesetz.
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Reiche Gemeinden in NRW müssen die armen mitfinanzieren. Ein Verstoß gegen die kommunale Finanzhoheit, sagen die finanzkräftigen unter ihnen. Der VerfGH NRW hat ihre Klage gegen die Umlage nun aber abgewiesen.
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Der Niedersächsische StGH hat den Eingang einer Kommunalverfassungsbeschwerde von insgesamt 13 Gemeinden, Städten und Kreisen bestätigt. Diese stört, dass der Landesgesetzgeber Schulen zur Inklusion verpflichtet, für die Mehrkosten aber keine...
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Es waren komplizierte Berechnungen beim Zensus 2011. Und das Ergebnis hat viele Städte und Gemeinden schockiert: Sie haben weniger Einwohner als gedacht. Das bedeutet auch weniger Geld für die Kommunen. Viele haben Klagen eingereicht oder bereiten...
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Die Finanzausgleichsumlage, die seit 2012 von als finanzstark geltenden Brandenburger Gemeinden entrichtet werden muss, verstößt nicht gegen die Verfassung. Das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg entschied am Dienstag, dass der Gesetzgeber...
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Durch das Haushaltsbegleitgesetz 2011/2012 erfolgte eine Verringerung der staatlichen Kulturmittel in Sachsen. Dies verstößt nach Ansicht des VerfGH nicht gegen den in der Sächsischen Verfassung garantierten finanziellen Mehrbelastungsausgleich. Die...
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