
Die Streichung des Ruhetages in der ersten juristischen Staatsprüfung in Baden-Württemberg ist endgültig. Selbst wenn die Begründung dafür okay ist – es geht mal wieder zulasten der Prüflinge, meint Katharina Uharek.
Artikel lesenDie Streichung des Ruhetages in der ersten juristischen Staatsprüfung in Baden-Württemberg ist endgültig. Selbst wenn die Begründung dafür okay ist – es geht mal wieder zulasten der Prüflinge, meint Katharina Uharek.
Artikel lesenRund 60.000 ehrenamtliche Richter werden gesucht – doch warum interessiert sich die Rechtspolitik so wenig dafür, wie ausgewählt wird? Wieder schlittert die Justiz mit bekannten Problemen in ein Schöffenwahljahr. Das könnte sich rächen.
Artikel lesenDer C.H.Beck-Verlag hat am Mittwoch endlich das Ende seiner Zusammenarbeit mit CDU-Rechtsaußen Hans-Georg Maaßen verkündet: Ein angemessener Abschied vom umstrittenen Ex-Verfassungsschützer gelingt dem juristischen Fachverlag jedoch nicht.
Artikel lesenEine Richterin unter Terrorismusverdacht – für das Ansehen der Justiz eine Katastrophe. Die hatte den Extremfall wohl auf dem Schirm und sieht doch unglücklich aus. Der Fall zeigt, die Justiz muss sich vor Verfassungsfeinden besser schützen.
Artikel lesenAuf Twitter fordert Andreas Scheuer, "Klima-Kriminelle" wegzusperren. Sein krawalliger Tweet hat einen beunruhigenden Kern: Die immer wieder aufgewärmte Umdeutung des "Rechtsstaats" in Law-and-Order-Politik. Dagegen braucht es Vergewisserung.
Artikel lesenDer Berliner Verfassungsgerichtshof hat es sich zu leicht gemacht, wenn er allein aus dem Eindruck der Wahlprotokolle die gesamte Wahl für ungültig erklären will – und vor allem die Verhandlung nicht ernst genommen, meint Annelie Kaufmann.
Artikel lesenDer EuGH hat das deutsche Modell der Vorratsdatenspeicherung beanstandet, doch viele Möglichkeiten bleiben. Innenministerin und Justizminister bringen sich bereits streitlustig in Stellung. Am Ende könnte mehr Überwachung stehen als viele glauben.
Artikel lesenDass der BGH den Freispruch für Markus H. bestätigte, enttäuscht vor allem diejenigen, die Gerichtsverfahren mit Untersuchungsausschüssen verwechseln. Verbleibende offene Fragen sind jedoch kein Kriterium für eine erfolgreiche Revision.
Artikel lesen