Die Bundesländer dürfen den Betrieb von Spielhallen strengen Regeln unterwerfen. Die getroffenen Einschränkungen seien keine unzulässige Einschränkung der Berufsfreiheit, entschied das BVerfG.
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Zum 18. Dezember 1926 fertigte Reichspräsident Hindenburg das Schmutz- und Schundgesetz aus. Trotz der liberalen Weimarer Verfassung schuf dieses neue Jugendmedienschutzgesetz einen Juristen- und Literaten-Alptraum. Von Martin Rath.
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Labile und gefährdungsgeneigte Jugendliche bedroht Bushidos Album "Sonny Black" in ihrer Entwicklung, entschied das VG Köln. Die Bundesprüfstelle habe das Album deswegen zu Recht indiziert.
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Das LG Bonn hat im Verfahren der Band Rammstein gegen die Bundesrepublik Deutschland einen Vergleichsvorschlag gemacht. Die Parteien streiten wegen einer zeitweisen Indizierung des vergangenen Albums der Gruppe.
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Die EU-Kommission will, dass Verbraucher besser online einkaufen können. Sie will mehr Jugendschutz bei YouTube und mehr europäisches Fernsehen auch bei Netflix. Vor allem aber will sie den Online-Handel regulieren, meint Nico Härting.
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Die Trendsportart Lasertag erfreut sich zunehmender Beliebtheit, insbesondere beim jüngeren Publikum. Zumindest in Würzburg ist damit vorerst Schluss: Das Spiel sei jugendgefährdend und darf daher erst ab 16 gespielt werden, so das VG.
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Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien hatte 2009 ein Album der Band Rammstein auf den Index gesetzt. Das VG Köln hob die Indizierung später wieder auf. Die Band will nun Schadensersatz für die zerstörten Tonträger.
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Elektronische Zigaretten und E-Shishas dürfen künftig nicht mehr an Kinder und Jugendliche verkauft werden. Der Bundestag schloss am Donnerstagabend eine entsprechende Gesetzeslücke.
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