Die Frage, ob und bis zu welchem Alter das Lasertag-Spielen schädliche Auswirkungen haben kann, beschäftigt gerade das VG München. Ist es nun Kriegsspiel oder einfach ein Spaß für die ganze Familie?
Die Bundesprüfstelle hat entschieden, dass die US-Version des Videospiels Wolfenstein II nicht auf die Liste der jugendgefährdenden Medien kommt. Beiten Burkhardt hat den Spielehersteller Zenimax im Prüfverfahren rechtlich beraten.
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Spieleentwickler müssen Hakenkreuze und ähnliche Symbole bald nicht mehr zwingend aus dem Spiel entfernen: Die USK will Spielen künftig im Einzelfall auch dann eine Altersfreigabe erteilen, wenn sie verfassungsfeindliche Symbole enthalten.
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Ein Amtsgericht steht auf Kriegsfuß mit der Idee, Kindern Smartphones zu überlassen. Nun ist das OLG Frankfurt eingeschritten und entschied: Gefährlich seien die Geräte prinzipiell nicht, auf die richtige Erziehung komme es an.
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Weil eines seiner Alben als jugendgefährdend eingestuft wurde, hat Rapper Bushido Berufung beim OVG NRW eingelegt. Diesmal mit Erfolg: Die Prüfstelle habe vor der Indizierung auch die anderen mitwirkenden Künstler anhören müssen.
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Mitglieder der Sekte "Zwölf Stämme" haben vor dem EGMR gegen die Entziehung des Sorgerechts für ihre Kinder geklagt. Dieser bestätigte allerdings die deutschen Gerichte: Die Kinder mussten vor Prügelstrafen geschützt werden.
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Kinder unter 14 Jahren dürfen vorerst weiterhin kein Lasertag in Ingolstadt spielen, entschied das VG München im Eilverfahren. Ob Lasertag ein psychisch belastendes Kriegsspiel sei, müsse im Hauptsacheverfahren geklärt werden.
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Minderjährige Panflötenspieler wurden dem berühmten Violinisten André Rieu beinahe zum Verhängnis: Weil er mit diesen einige Male bis in die späten Abendstunden auf der Bühne stand, verhängte die Gewerbeaufsicht ein sechsstelliges Bußgeld.
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