US-Präsident Donald Trump billigt Sanktionen gegen Mitarbeiter des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag. Die Regierung sorgt sich wegen Ermittlungen im Zusammenhang mit dem Krieg in Afghanistan.
Nun trifft es auch Fatou Bensouda: Nachdem die USA bereits mehreren Mitarbeitern des IStGH die Einreise verweigerten, darf jetzt auch die Chefanklägerin nicht mehr ins Land, wenn sie wegen der Geschehnisse in Afghanistan ermitteln will.
Freispruch, so lautete das Urteil des IStGH im Verfahren gegen Laurent Gbagbo. Nach dem Einspruch der Anklagebehörde muss der ehemaligen Präsidenten der Elfenbeinküste aber dennoch in Haft bleiben, entschied nun die Berufungskammer.
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Der ehemalige Präsident der Elfenbeinküste, Laurent Gbagbo, ist am Dienstag vom IStGH freigesprochen worden. Die Anklage habe nicht genug Beweise für die ihm zur Last gelegten Verbrechen gegen die Menschlichkeit geliefert.
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Trumps Sicherheitsberater John Bolton ist ein scharfer Kritiker internationaler Organisationen. Mit heftigen Worten teilte er gegen den Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag aus und drohte den Richtern und Ermittlern mit Sanktionen.
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Wer per internationalem Haftbefehl des IStGH gesucht wird, der hat 120 Staaten gegen sich – theoretisch. Zuletzt konnte ein mutmaßlicher Völkermörder unbehelligt in der VIP-Loge das Fußball-WM-Finale anschauen.
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In dieser Woche erhielt der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag eine neue Aufgabe. Er kann auch über die Verursacher von Angriffskriegen richten. Der Weg dahin war lang, doch das Ergebnis ist voller Schlupflöcher.
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Der IStGH hat den früheren Vizepräsidenten des Kongo, Jean-Pierre Bemba, in letzter Instanz freigesprochen. Die Entscheidung erging knapp. Sie ist schmerzlich für die Opfer, juristisch aber gut vertretbar, meint Alexander Heinze.
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