Sieben Jahre wurde verhandelt, nun soll das Investitionsabkommen der EU mit China mehr Marktzugang und gerechtere Wettbewerbsbedingungen für europäische Unternehmen schaffen. Kritikern geht es nicht weit genug, konkret wird es wohl erst 2022.
Mitgliedstaaten der EU haben unter dem Druck der Kommission Abkommen zum Investitionsschutz gekündigt. Damit verlieren europäische Investoren Zugang zu effektivem Rechtsschutz, findet Dr.Moritz Keller.
Weltweit sichern Investitionsschutzabkommen die Rechte ausländischer Investoren. Nun könnten Unternehmen vor privaten Schiedsgerichten gegen Staaten klagen, die strikte Anti-Covid-19-Maßnahmen verhängt haben – und Schadensersatz verlangen.
Die Bundesregierung will die Kontrolle ausländischer Investitionen aus Nicht-EU-Staaten verschärfen - und damit in strategisch wichtigen Bereichen Übernahmen deutscher Firmen erschweren.
Bundesfinanzminister Olaf Scholz will große Konzerne in der Coronakrise notfalls auch mit einer befristeten staatlichen Beteiligung stützen. Wirtschaftsminister Peter Altmaier brachte eine Lockerung des Kartellrechts ins Gespräch.
Das europäische Recht erlaubt auch die Einrichtung von Investitionsschiedsgerichten, sagt der EuGH und winkt damit das umstrittene CETA-Abkommen durch. Die Autonomie des Unionsrechts und der Zugang zu unabhängigen Gerichten seien nicht in Gefahr.
Nach Plänen des Wirtschaftsministers soll der Staat sich an Unternehmen beteiligen, um den Erwerb durch ausländische Investoren zu verhindern. Der Investitionsschutz sollte mit Augenmaß erweitert werden, meinen Kai Neuhaus und Tobias Grau.
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Der Insolvenzverwalter des früheren Chemnitzer Ingenieurbüros Unionmatex hat beim ICSID Klage gegen Turkmenistan eingereicht. Er macht den turkmenischen Staat für die Insolvenz des Unternehmens verantwortlich.
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