Nicht zuletzt die Bundesinnenministerin fordert ein strengeres Vorgehen gegen rechtswidrige Inhalte in den Kanälen des Messengerdienstes. Ein Weg könnte über den MStV führen - und zwar bis hin zur Sperrung, meinen Jonas Kahl und Simon Liepert.
Andrea zur Nieden ist Vice President bei der Deutschen Telekom für Breitbandförderung. Wie dieser Job Jura, Management und Kommunikation verbindet und damit verschiedene Perspektiven eröffnet, erzählt sie in Irgendwas mit Recht.
Internetplattformen sollen im Kampf gegen Hass im Netz stärker in die Pflicht genommen und die Marktmacht von Internetriesen beschränkt werden. Diesen Zielen ist die EU nun einen Schritt nähergekommen.
Der Cyberbunker für kriminelle Geschäfte im Darknet wird die Justiz weiter beschäftigen. Die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz hat gegen das Urteil des LG Trier Revision eingelegt.
Der Cyberbunker warb damit, technisch alles möglich zu machen – außer Kinderpornografie und Terrorismus. Zigtausende Deals im Darknet liefen über die Server. Jetzt sind die Betreiber des Rechenzentrums verurteilt worden.
Im Fokus der IMK stand das Thema "Hass und Hetze", insbesondere im Internet. Auf Wunsch der Innenminister soll sich das NetzDG künftig auch auf Messengerdienste wie Telegram erstrecken. Was sonst noch beschlossen wurde:
Der Europäische Rat stimmte über seine Verhandlungspositionen zum Digital Service Act und Digital Markets Act ab. Zusammen sollen sie Plattformen zu mehr Transparenz verpflichten und Hassrede bekämpfen.