Der BGH hat neue Abtretungsmodelle à la wenigermiete, die als Inkassodienstleister auftreten, gestattet. Bei einigen deutschen Gerichten gibt es Unbehagen mit Prozessvehikeln, die Ansprüche bündeln. Das sorgt für Unsicherheit, meint Philipp Plog.
Financialright machte im Zuge des Abgasskandals vor dem LG Braunschweig gegen VW Schadensersatzansprüche geltend – allerdings ohne Erfolg. Dennoch enthält das Urteil gerade für die Klägerin erfreuliche Elemente, erläutert Volker Römermann.
Das LG Braunschweig hat eine Klage des Rechtsdienstleisters Financialright gegen VW abgewiesen. Financialright hatte sich Ansprüche von Schweizer VW-Kunden abtreten lassen – die Abtretung sei jedoch nichtig, so das LG.
Legal-Tech-Plattformen dürfen Mietern zwar dabei helfen, ihre zu viel gezahlte Miete zurückzufordern. Den vereinbarten Mietzins zu senken, geht aber zu weit, meint das LG Berlin.
Geradezu fürsorglich komme der Regierungsentwurf zum Inkassorecht daher, meint Markus Hartung. Mit harten Konsequenzen für deutsche und englische Anwälte.
Die Rechte ausländischer VW-Käufer kann das Legal-Tech-Unternehmen Myright mit seiner deutschen Inkassolizenz nicht einklagen. Diese Rechtsauffassung des LG könnte rund 8.000 Autokäufer aus der Schweiz und Slowenien viel Geld kosten.
Das Geschäftsmodell der Plattform wenigermiete.de ist von ihrer Inkassolizenz gedeckt. Wertungswidersprüche zu den Anwälten, die solche Legal-Tech-Angebote nicht machen dürfen, sieht der BGH nicht. Die zeigen sich nicht gerade begeistert.
Der größte Schadensersatzprozess gegen ein Lkw-Kartell hat am Donnerstag vor dem LG München begonnen. Im Fokus der mündlichen Verhandlung stand jedoch eine Frage mit Sprengstoff: Ist der Kläger überhaupt klagebefugt?