Von der Gen-Forschung bis zur Kreditvergabe: Die DSGVO bringt erweiterte Transparenzpflichten beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz. Offenlegungspflichten enden aber beim Schutz der Geschäftsgeheimnisse der Unternehmen, meint Markus Häuser.
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Die BRAK peilt die Wiederinbetriebnahme des beA für den 3. September an. Mit den Kammern ist das noch gar nicht besprochen, von Anwälten und Software-Industrie hagelt es Kritik. Scheitern könnte der Neustart ohnehin noch am AGH Berlin.
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Das BSG hat eine Form der qualifizierten elektronischen Signatur für unzulässig erklärt. Christopher Brosch erläutert, was das während der beA-Zwangspause nun für EGVP-Nutzer bedeutet.
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Die DSGVO kommt mit großem Getöse. Das meiste ist allerdings bloße Fortentwicklung, nur manches wirklich neu, vieles bürokratischer. Eine Blaupause für das Informationsrecht der Zukunft ist sie aber sicher nicht, meint Kai von Lewinski.
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Die Bundesregierung sieht keinen Anlass, wegen des Desasters um das elektronische Anwaltspostfach aufsichtsrechtliche Maßnahmen gegen die BRAK einzuleiten. Wann das beA wieder an den Start geht, weiß sie aber auch nicht.
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In anderen Geschäftsbereichen ist sie längst Realität, jetzt soll "Predictive Analysis" auch die Welt des Rechts erobern. Mit Hilfe digitaler Tools könnte dann frühzeitig abgeklärt werden, ob ein Rechtsstreit zum Erfolg führt.
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Schulnoten für Ärzte, Lehrer und Anwälte: Der BGH hält Bewertungsportale im Internet für datenschutzrechlich zulässig. Aber sie müssen neutral bleiben, erläutert Paetrick Sakowski.
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Ob Bitcoins & Co. es irgendwann zu einer gängigen Währung schaffen, ist umstritten. Konstantin Filbinger jedenfalls meint, dass das deutsche Recht trotz seiner Besonderheiten dem Bezahlen mit virtuellen Kryptoguthaben nicht entgegensteht.
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