Journalisten haben keinen Anspruch auf Zugang zu Informationen der Nachrichtendienste. Das gilt auch, wenn diese nicht beim BND oder dem BfV liegen, sondern sich beim Bundeskanzleramt als Fachaufsichtsbehörde befinden.
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Der Berliner Politiker Christopher Lauer wollte Einsicht in polizeiliche Akten nehmen. Weil ihm der Innensenator hierbei die Hinzuziehung einer Juristin verweigerte, zog er vor den Berliner VerfGH. Mit Erfolg.
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Die türkische Regierung hat mit der Sperre des Videoportals Youtube gegen Menschenrechte verstoßen. Dies entschied der EGMR am Dienstag und gab damit den Beschwerden von drei türkischen Juristen statt.
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Der Bundestag wollte es verhindern, das OVG macht ihm jetzt aber einen Strich durch die Rechnung. Er muss Pressevertretern Auskunft geben über die Namen der Lobbyisten, die einen Hausausweis bekommen haben.
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Der EuG hat entschieden, dass Dokumente der Kommission, die im Zusammenhang mit aktuellen Gesetzgebungsakten stehen, nicht der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden müssen.
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Der Bundestag will laut Medienberichten die Namen der Lobbyisten, die einen Hausausweis bekommen haben, weiterhin geheim halten. Das Parlament soll Berufung gegen ein anderslautendes Urteil des VG Berlin eingelegt haben.
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Ein Bild-Reporter wollte feststellen lassen, dass Auskunftsansprüche gegen den BND auf die Landespressegesetze gestützt werden können. Die Karlsruher Richter wollten das nicht in der Sache entscheiden. Und gaben doch ein wichtiges Statement ab.
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Die Uni Köln und das Pharma-Unternehmen Bayer müssen ihren Kooperationsvertrag in der Gesundheitsforschung nicht offenlegen, entschied am Dienstag das OVG Münster. Ein Grundsatzurteil, aber mit Tradition, meint Hermann Horstkotte.
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