Erneut urteilt das BVerwG gegen Industrie- und Handelskammern, die von ihren Mitgliedern zu hohe Beiträge verlangt und unzulässig Vermögen angehäuft haben. Den IHK drohen jetzt Rückzahlungen in Millionenhöhe.
Die Aufwandsentschädigungen für Ehrenämter wie Vorstände oder Beiräte unterliegen nicht der gesetzlichen Sozialversicherung. Die BSG-Entscheidung vom Mittwoch sorgt nicht nur bei den Anwaltskammern für Erleichterung, erklärt Martin W. Huff.
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Erstmals seit langem hat das BVerfG über die Pflicht-Mitgliedschaft und die Beitragspflicht in der IHK entschieden. Es hält sie weiter für verfassungsgemäß, betont aber den Schutz von Minderheiten. Und Unterschiede zu den Anwaltskammern.
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Die Rechnungshöfe der ostdeutschen Bundesländer feiern Jubiläum. Doch auch nach einem Vierteljahrhundert sind längst nicht alle Fronten geklärt. Besonders den IHK und Anwaltskammern wollen die Finanzkontrolleure genauer auf die Finger schauen.
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Auch eine Körperschaft muss sich durchleuchten lassen, sagt der Chef des Thüringer Rechnungshofs Sebastian Dette - und will erstmals die Industrie- und Handelskammern prüfen lassen. Die Betroffenen sind wenig begeistert.
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Ein Unternehmen, dessen Betriebsgelände auf der Grenze zwischen zwei Bundesländern liegt, muss in beiden Beiträge an die IHK zahlen. Steuerrechtlich sei das richtig, auf eine Betrachtung der realen Situation komme es nicht an, so das VG.
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Auch wer auf illegalem Weg Geld verdient, kann zur Zahlung von Mitgliedsbeiträgen an die Industrie- und Handelskammer verpflichtet sein. Das hatte ein Berliner, der über Jahre Altmetall unterschlagen und verkauft hatte, anders gesehen. Beim VG Berlin...
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In den Jahren 2007 und 2008 hat die IHK Koblenz rechtswidrig zu hohe Mitgliedsbeiträge erhoben, wie das OVG Rheinland-Pfalz entschied. Das hiervon betroffene Logistikunternehmen kann nun das zu viel gezahlte Geld zurückverlangen.
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