In Schule, Kita, Pflegeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften dürfen Arbeitgeber künftig nach dem Impfstatus fragen. Und in einigen Ländern gibt es kein Geld mehr bei einer Quarantäne, erklären Michaela Felisiak und Dominik Sorber.
Arbeitgebende sollen bei den Mitarbeitenden Werbung für die Corona-Impfung machen – und sie dafür auch freistellen. So sieht es ein Referentenentwurf aus dem BMAS vor. Michael Fuhlrott erklärt im Interview die Details.
Tino Sieland arbeitet in einer spezialisierten Fachanwaltskanzlei in Berlin, auch er will einer werden. Wie das geht und was ihm an der Spezialisierung gefällt, erzählt er in der aktuellen Folge von Irgendwas mit Recht.
Bis Mitte Dezember müssen die EU-Länder die Richtlinie zum Hinweisgeberschutz umsetzen. Beim deutschen Gesetzentwurf gibt es Nachholbedarf, meinen Hans-Hermann Aldenhoff und Sascha Kuhn - vor allem im Arbeitsrecht und bei der DSGVO.
Variable Vergütungsbestandteile müssen bei Krankheit und Urlaub fortbezahlt werden. Doch von diesem Grundsatz gibt es Ausnahmen. Michael Riedel erklärt, welche Regeln im Arbeitsverhältnis gelten.
Auch wer in Quarantäne sitzt, weil er sich mit dem Coronavirus infiziert hat, kann seinen Urlaub unter Umständen noch genießen, urteilte das ArbG Bonn. Die Urlaubstage gebe es nicht zurück, wenn man in der Zeit nicht krankgeschrieben ist.
Arbeitgeber müssen sich im Hinblick auf die Zulassung ihrer Mitarbeiter als Syndikusanwälte streng an den Gleichbehandlungsgrundsatz halten. Dass sich ausgerechnet eine Gewerkschaft das vom BAG sagen lassen muss, verwundert Martin W. Huff.
Ein Servicetechniker im Außendienst wollte keine Maske tragen. Er legte seinem Arbeitgeber unter dem Betreff "Rotzlappenbefreiung" ein Attest vor. Er wurde abgemahnt und letztlich gekündigt - zu Recht, so das ArbG Köln.