
Seit gut einem Jahr arbeiten viele Beschäftige nicht mehr in ihren Betrieben. Diese Situation wird sich so schnell noch nicht ändern, höchste Zeit, dass Stefan Lochner die Unterschiede zwischen Homeoffice und mobilem Arbeiten erklärt.
Artikel lesenSeit gut einem Jahr arbeiten viele Beschäftige nicht mehr in ihren Betrieben. Diese Situation wird sich so schnell noch nicht ändern, höchste Zeit, dass Stefan Lochner die Unterschiede zwischen Homeoffice und mobilem Arbeiten erklärt.
Artikel lesenIn einer Seniorenresidenz in Porta Westfalica kam es zu einem Corona-Ausbruch. Die Chefin ignorierte allerdings mehrmals bewusst die Vorgaben des Gesundheitsamtes. Deshalb darf sie zunächst nicht mehr arbeiten, so das OVG NRW.
Artikel lesenFür Beschäftigte in Teilzeit kann die betriebliche Altersvorsorge (bAV) entsprechend gekürzt werden. So war es bislang und so hat es das BAG bestätigt – allerdings kommt es auf die jeweilige Ausgestaltung an, erläutert Jörn Kuhn.
Artikel lesenDen neuen Coronabeschlüssen zufolge soll Ostern um zwei "Ruhetage" ergänzt werden. Doch was das heißt, weiß bisher keiner so genau. Das BMI soll das per Rechtsgrundlage richten.
Artikel lesenVerpflichtende Schnelltests könnten Betrieben helfen, in denen Home Office nicht möglich ist. Doch klare Regelungen fehlen auch nach dem neuesten Corona-Gipfel. Dr. Michaela Felisiak und Dr. Dominik Sorber erklären, was zu beachten ist.
Artikel lesenWer mehrere Arbeitsverträge mit einem Arbeitgeber hat, darf die täglich erlaubten Stunden bei seiner Tätigkeit insgesamt nicht überschreiten. Das hat der EuGH klargestellt. Aus deutscher Sicht ist die Entscheidung keine Überraschung.
Artikel lesenDas BMAS hat die auslaufende Rechtsverordnung für den Arbeitsschutz in Zeiten von Corona bis Ende April verlängert, um das Infektionsgeschehen weiter im Griff zu halten. Das heißt u. a.: Möglichst viel Homeoffice machen.
Artikel lesenOb Rufbereitschaft als Arbeitszeit gewertet wird, hänge von den Möglichkeiten der Freizeitgestaltung in dieser Zeit ab. Dass diese Einordnung aber nichts mit der Vergütung zu tun haben muss, stellt der EuGH auch klar.
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