Bei Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer besteht grundsätzlich ein steuerliches Abzugsverbot, wenn man z.B. auch in seinen Betriebsräumen arbeiten könnte. Aber nicht, wenn der Schreibtischarbeitsplatz unzumutbar ist, so der BFH.
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Fünf Jahre Heimarbeit und danach einen ohne sachlichen Grund auf ein Jahr befristeten Arbeitsvertrag? Kein Problem, meint das BAG – Heimarbeitsverhältnisse seien beim Schutz vor Kettenbefristungen nicht zu berücksichtigen. Von Michael Fuhlrott.Artikel lesen
Eine Frau, die von zu Hause aus gearbeitet hat, stürzte auf dem Weg in die Küche. Die Unfallkasse wollte den Schaden nicht übernehmen. Muss sie auch nicht, entschied das BSG. Wasser holen sei eine typisch eigenwirtschaftliche Tätigkeit.
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Es bleibt bei den strengen Regelungen für die Absetzbarkeit des häuslichen Arbeitszimmers, entschied der BFH. Gemischt genutzte Räume sind weiterhin nicht absetzbar, auch nicht teilweise, wie Dennis Klein erläutert.
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Für ein richtiges Arbeitszimmer in der eigenen Wohnung haben die meisten Beschäftigten keinen Platz: Eine Arbeitsecke im Wohnzimmer muss reichen. Absetzen kann man die aber nicht. Dabei bleibt es auch, entschied der Große Senat des BFH.
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Wer sich einen Arbeitsplatz mit mehreren Arbeitnehmern teilen muss, kann Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer steuerlich geltend machen, entschied das FG Düsseldorf. Verfügt der Mitarbeiter über keinen fixen Platz, bliebe ihm zwangsläufig...
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Eindrucksvoll hat die Yahoo-Chefin vor wenigen Tagen deutlich gemacht, was sie von Arbeit aus dem Home Office hält. Kurzerhand beorderte sie alle Tele-Arbeiter zurück in die Unternehmenszentrale. Zu Hause zu arbeiten, kann für Mitarbeiter mit...
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