Die EU-Direktive zum besseren Schutz von Whistleblowern mag einen Anfang zu einem rationaleren Umgang mit Hinweisgebern bedeuten. Erforderlich ist jedoch ein umfassendes Umdenken von Entscheidungsträgern in allen Bereichen, meint Wolfgang Kaleck.
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Wenn Informanten aus den eigenen Reihen Geschäftsgeheimnisse durchstechen, stellt das für Unternehmen eine ernste Gefahr dar. Ein neues Gesetz soll nun gleichermaßen Geheimnisse wie auch Whistleblower schützen, erklärt Anna Glinke.
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Whistleblowing wird als nützlich im Kampf für die gerechte Sache eingeordnet. Was aber, wenn es zweckentfremdet und einem Kollegen oder dem Arbeitgeber bewusst Schaden zugefügt wird? Eine arbeitsrechtliche Einordnung von Barbara Reinhard.
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Häufig fragen uns Leser, warum wir nicht diesen Missstand oder jene Indiskretion aus der juristischen Ausbildungs- und Arbeitswelt aufgreifen. Das hat viele Gründe, doch einer davon lautet: Auch wir kriegen nicht alles mit. Das soll sich ändern.
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