Ein neues Kindergrundrecht könnte bald den Grundrechtskatalog des Grundgesetzes erweitern. Das BMJV kündigte einen Gesetzentwurf bis Jahresende an. In Art. 6 GG soll künftig der Schutz von Kindern ausdrücklich hervorgehoben werden.
Eine Referentin der Amadeu-Antonio-Stiftung darf den Sänger Xavier Naidoo nicht als Antisemiten bezeichnen. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Musikers überwiege ihr Recht auf freie Meinungsäußerung, so das OLG Nürnberg.
Auch Strafgefangene, bei denen Fluchtgefahr besteht, haben einen Anspruch darauf, von Zeit zu Zeit die Gefängnismauern zu verlassen. Das gebietet das Vollzugsziel der Resozialisierung, so das BVerfG.
Der Ex-NPD-Chef ist mit seiner Verfassungsbeschwerde wegen Diskriminierung gescheitert. Ein Wellnesshotel hatte seine Buchung nicht bestätigt. Hoteliers dürfen aber selbst entscheiden, mit wem sie Verträge abschließen, so das BVerfG.
Bei geringen Mengen werden Prozesse um Cannabisbesitz oft eingestellt. Ein Jugendrichter in Bernau will nun aber genau solche Fälle nutzen, um das Cannabisverbot grundsätzlich infrage zu stellen.
Die Polizei darf keine Demo-Fotos auf Twitter und Facebook veröffentlichen. Aufnahmen sind nur zur Gefahrenabwehr erlaubt – nicht jedoch zum Zweck der Öffentlichkeitsarbeit, entschied das OVG NRW. Es ließ die Revision zu.
Vor gut einem Jahr wurde ein Rechtsstaatlichkeitsverfahren gegen Ungarn eingeleitet. Am Montag musste sich Ungarn nun einer offiziellen Anhörung stellen. Ob es zu ernsthaften Konsequenzen kommt, ist aber noch unklar.
Die neuen Befugnisse im sächsischen Polizeigesetz gehen nach Ansicht der beiden Oppositionsparteien Grüne und Linke zu weit. Nun sind die Verfassungsrichter in Leipzig gefragt.