Die Freiheit, Vereinigungen zu schließen, geht einher mit der Möglichkeit, sie zu verbieten. Art. 9 bildet damit die Lehren des 3. Reichs ab, zeigt aber auch, wie stark die Eingriffsdogmatik des GG gewachsen ist, erklärt Klaus F. Gärditz.
Vom Postbrief über Kabelnetz bis zu Social Media: Der offene Art. 10 GG hat auch dafür gesorgt, dass der Wandel der Medien nicht am GG vorbeigegangen ist. Er ist heute aktueller denn je, erläutert Christoph Gusy.
Ein kleiner Schritt für die Freizügigkeit, ein großer für die Macht des Bundesverfassungsgerichts. Ausgerechnet Art. 11 GG sorgte Ende der 1950er Jahre für einen Coup de Karlsruhe - und machte aus dem Gericht einen "Hüter der Verfassung".
Einer der weniger gefeierten Verfassungsfeiertage: Am 12. Mai 1949 erklärten die westalliierten Militärgouverneure ihre Zustimmung zum Grundgesetz. Bis zur Wiedervereinigung behielten sie sich jedoch vor allem für Berlin (West) Rechte vor.
Früher war ein Drückeberger, wer nicht diente. Heute ist die Wehrpflicht ausgesetzt – aber nicht abgeschafft. Als "allgemeine Dienstpflicht" könnte sie noch einmal wiederkommen.
Wenn es intim wird, müssen Ermittler ihre Richtmikrofone abschalten: 2004 traf das BVerfG ein wegweisendes Urteil zum "Großen Lauschangriff". Dennoch büßte Art. 13 GG bald seine Bedeutung als "das" Grundrecht gegen Überwachung ein.
IS-Kämpfer sollen die deutsche Staatsangehörigkeit verlieren und Einbürgerungen erschwert werden. Art. 16 GG ist plötzlich wieder ganz aktuell – und wird darüber hinaus zu einem migrationspolitischen Instrument.