Union und SPD haben sich auf eine große Urheberrechtsreform geeinigt. In letzter Minute gab es noch ein Zugeständnis an die Fußballverbände – aber auch an die Netzcommunity.
Erst sah es danach aus, als ob sich der Rechtsstreit zwischen einem Medienkonzern und Google wegen eines Online-Portals des Gesundheitsministeriums in die Länge ziehen könnte. Doch es kommt nun anders.
Das Online-Portal Netdoktor hat sich fürs Erste erfolgreich gegen das BMG und Google durchgesetzt. Bei der Suche nach Gesundheitsthemen darf das Informationsportal des BMG nicht bevorzugt in der Google-Suche angezeigt werden.
In Europa überziehen die Wettbewerbshüter Google schon seit Jahren mit Klagen. Jetzt wirft die US-Regierung dem Unternehmen unfairen Wettbewerb bei der Websuche vor. Das Verfahren dürfte sich über Jahre ziehen.
Wenn Unternehmen auf Google schlecht bewertet werden, kann das geschäftsschädigend sein. Der Internetkonzern muss ungerechtfertigte Negativbewertungen deshalb zügig löschen – auch wenn gerade eine Pandemie herrscht.
Ein Tourismusunternehmen hat Kartellbeschwerde gegen die Google-Mutter Alphabet eingelegt, weitere Reiseanbieter planen das auch. Die Vorwürfe erinnern stark an das Verfahren zu Google Shopping, meinen Jens Steger und Sven Klüppel.
Die EU-Kommission äußert Bedenken an der Übernahme des Uhrenherstellers Fitbit durch Google. Sie befürchtet, dass das US-Unternehmen damit noch mehr Nutzerdaten sammeln und so gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen könnte.
Mit Blick auf Auslistungsbegehren gegenüber Suchmaschinenbetreibern hat der BGH die umfassende Abwägung aller involvierten Interessen betont. Ein weiteres Verfahren zu umstrittener Berichterstattung legte er dem EuGH vor.